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Bundesrat will Gebührensplitting auch für Regionalfernsehen

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat will Gebührensplitting auch für Regionalfernsehen

Der Bundesrat hat heute die wichtigsten Fragen rund um die Revision des
Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) diskutiert und die Stossrichtung für die
Erarbeitung der Botschaft festgelegt. Dabei sprach er sich dafür aus, neben
Lokalradios künftig auch Regionalfernsehen aus den Empfangsgebühren zu
unterstützen und die Bestimmungen über die SRG in einigen Punkten
anzupassen. Zugelassen bei den privaten Veranstaltern werden soll
schliesslich die Werbung für Bier und Wein.

Mit der Unterstützung von Regionalfernsehprogrammen lassen sich nach Meinung
des Bundesrates auch in den Regionen wertvolle publizistische Leistungen
dauerhaft sichern. Dies ist auch deshalb wichtig, weil sich der
Leistungsauftrag der SRG in erster Linie auf die nationale und
sprachregionale Ebene konzentrieren soll. Der Bundesrat legt jedoch Wert
darauf, dass das Gebührensplitting für die Regionalfernsehen effizient und
zielorientiert ausgerichtet wird und nicht nach dem Giesskannenprinzip. In
der ersten Fassung, welche im vergangenen Jahr in die Vernehmlassung
gegangen war, hatte der Entwurf für ein neues RTVG noch eine weitgehende
Abschaffung des Gebührensplitting für Radio- und Fernsehprogramme
vorgesehen. Dieses Vorhaben stiess aber vor allem in den Regionen und bei
den Kantonen auf heftigen Widerstand. Eine Absage erteilt der Bundesrat
hingegen der Forderung, auch überregionale private Fernsehprogramme aus den
Empfangsgebühren zu unterstützen.

Teilweise Rechnung getragen hat der Bundesrat ferner der in der
Vernehmlassung aufgetauchten Kritik, einzelne Bestimmungen des Entwurfs
beschränkten die SRG zu stark in ihrer Autonomie und seien zu
zentralistisch. Der Bundesrat hält aber daran fest, dass mit dem
Leistungsauftrag und der weitgehenden Gebührenfinanzierung eine besondere
Verantwortung der SRG verbunden ist, die sich auch organisatorisch und
institutionell niederschlagen muss.

Auch bei der Regelung der Alkoholwerbung korrigierte der Bundesrat den
ursprünglichen Entwurf. Hatte dieser noch eine Beibehaltung des geltenden
absoluten Alkoholwerbeverbots in Radio und Fernsehen vorgesehen, will der
Bundesrat die Werbung für Getränke mit geringem Alkoholgehalt wie Bier und
Wein bei privaten Veranstaltern (nicht aber bei der SRG) in Zukunft
zulassen. Die Werbung für gebrannte Wasser soll aber weiterhin verboten
sein. In Bezug auf Sponsoring bei der SRG soll die heutige Regelung
beibehalten werden.

Der Bundesrat beabsichtigt, die Botschaft für das neue RTVG bis Mitte dieses
Jahres zu Handen der Eidgenössischen Räte zu verabschieden. Das revidierte
Gesetz wird somit frühestens im Jahr 2004 in Kraft treten können.

Bern, 23. Januar 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Marc Furrer, Direktor des Bundesamtes für Kommunikation, Tel. 032 327 55 01

Martin Dumermuth, Vizedirektor des Bundesamtes für Kommunikation Tel. 032
327 55 45