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Tätlichkeiten gegen Rekruten in der Gebirgsinfanterierekrutenschule 212 in Chur

Bern, 21. Januar 2002

Medieninformation

Tätlichkeiten gegen Rekruten in der Gebirgsinfanterierekrutenschule 212 in
Chur

Der Auditor des Divisionsgerichtes 12 hat den wegen Tätlichkeiten gegen
Rekru-ten und anderen Delikten beschuldigten Leutnant aus der
Gebirgsinfanteriere-krutenschule 212 in Chur, mit einer bedingten
Gefängnisstrafe von 20 Tagen be-straft.

Der beschuldigte Zugführer "bestrafte" Rekruten, indem er andere Rekruten
dazu anhielt, jenen Fusstritte zu versetzen. In einem Fall liess er das
Opfer zudem an ein Fahrzeug an-binden und versetzte diesem auch selber
Fusstritte. Aufgrund dieser Vorfälle hat der Audi-tor des Divisionsgerichtes
12 den Beschuldigten der Freiheitsberaubung, der mehrfachen Tätlichkeit und
des mehrfachen Missbrauchs der Befehlsgewalt schuldig erklärt und mit einer
bedingten Gefängnisstrafe von 20 Tagen bestraft.

Dieser Entscheid wurde im Strafmandatsverfahren gefällt. Der Auditor (im
ordentlichen Verfahren sonst Ankläger) übernimmt in dieser Verfahrensart die
Funktion eines Einzelrich-ters. Es kommt nur dann zur Anwendung, wenn der
Sachverhalt unbestritten ist und eine Höchststrafe von einem Monat Gefängnis
resp. eine Busse von CHF 1'000.- nicht über-schritten wird. Der Bestrafte
kann mittels Einsprache das ordentliche Verfahren vor dem Divisionsgericht
verlangen.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,  BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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