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Die Post kann Buslinien in Interlaken betreiben

 

Bundesrat weist Beschwerde der BLS ab

 

Bern, 17.01.2002. Die Post kann definitiv die vier Buslinien im Raum Interlaken betreiben. Der Bundesrat hat am Mittwoch den Entscheid des Eidg. Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bestätigt und eine Beschwerde der BLS abgewiesen.

Aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung hatten das Amt für öffentlichen Verkehr des Kantons Bern und das Bundesamt für Verkehr den Betrieb von vier Buslinien im Raum Interlaken der Post zugeschlagen. Gegen diesen Entscheid beschwerte sich die BLS Lötschbergbahn AG, die mit ihrer Offerte unterlegen war. Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wies die Beschwerde am 7. November 2000 ab.

Gegen diese Verfügung erhob die BLS Beschwerde beim Bundesrat. Sie machte geltend, die Offerte der Post sei vom Verfahren auszuschliessen, weil sie der Ausschreibung nicht entspreche. Zudem focht sie den Kostenvergleich des UVEK mit dem Argument an, die Post gehe von falschen Zahlen aus und missachte arbeitsrechtliche Bestimmungen.

Der Bundesrat gelangt zum Schluss, dass beide Offerten den in der Ausschreibung als zwingend bezeichneten Kriterien entsprechen, die Offerte der Post bezüglich der fakultativen Kriterien aber insgesamt besser als die BLS abschneidet. Die Ausgestaltung der Offerten beruht auf unternehmerischen Entscheiden der Post und der BLS. Da sie kein Bundesrecht verletzen und realistisch erscheinen, sind sie von den Vergabebehörden nicht in Frage zu stellen, hält der Bundesrat fest. Dass das UVEK der wesentlich kostengünstigeren Offerte der Post den Zuschlag erteilt hat, ist daher trotz leichter qualitativer Vorteile der BLS-Offerte nicht zu beanstanden.

Bern, 19. Dezember 2001

Weitere Auskünfte:

Eduard Achermann, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 47 82