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Offizieller Arbeitsbesuch des jugoslawischen Aussenministers Goran Svilanovic am 21. Januar 2002 in Bern

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Bern, 17. Januar 2002

Pressemitteilung

Offizieller Arbeitsbesuch des jugoslawischen Aussenministers Goran
Svilanovic am 21. Januar 2002 in Bern

Bundesrat Joseph Deiss, Vorsteher des eidgenössischen Departements für
auswärtige Angelegenheiten, wird am 21. Januar 2002 Goran Svilanovic, den
Aussenminister der Bundesrepublik Jugoslawien, zu Gesprächen empfangen.

Die hauptsächlichen Gesprächsthemen werden die aktuelle Situation in
Südosteuropa resp. die Situation in der Bundesrepublik Jugoslawien sein
sowie die bilateralen Beziehungen.

Weiter wird ein Höflichkeitsbesuch des jugoslawischen Aussenministers bei
Bundespräsident Kaspar Villiger und ein Treffen mit Ständeratspräsident
Anton Cottier stattfinden.

Südosteuropa ist eine der prioritären Regionen der schweizerischen
Aussenpolitik. Im Jahr 2001 hat die Schweiz sich in einem breiten Spektrum
der Zusammenarbeit mit  235 Mio. Franken (2000: 260 Mio.) zur Unterstützung
dieser Region engagiert. Was die Bundesrepublik Jugoslawien betrifft, so
haben die bilateralen Beziehungen seit Herbst 2000 ein neues Profil gewonnen
(vgl. beigefügtes Factsheet).

Eine Begegnung mit der Presse ist für 13.45 Uhr im Landsitz Lohn, Kehrsatz
vorgesehen.

Factsheet bilaterale Beziehungen Schweiz - Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ)

Humanitäre Hilfe, Finanzhilfe, technische Zusammenarbeit
Seit 1995 leistet die Schweiz ohne Unterbruch humanitäre Hilfe (2000-2001
ca. 35 Mio.). Seit 2001 koordiniert ein mittelfristiges Länderkonzept die
breit gefächerten Aktivitäten des Bundes:
Die direkte Finanzhilfe beträgt insgesamt ca. 60 Mio. Fr. (z.B.
Infrastruktur im Elektrizitätsbereich, Projekt "Trams für Belgrad"). Für
Projekte im Rahmen der menschlichen Sicherheit (z.B. zum Minderheitenschutz,
zur Vergangenheits-bewältigung, Wahlbeobachtung, Exhumierungen) wurde 2001
knapp 1 Mio. Fr. bereitgestellt. Die Zusammenarbeit bei der institutionellen
Reform betrifft die jugoslawische Justiz, das Bildungs- und
Gesundheitswesen, Sozialdienste aber auch z.B. unabhängiger Medien.
Besonders erwähnenswert ist die Reform des jugoslawischen
Aussenministeriums. Bundesrat Deiss und Aussenminister Svilanovic
unterzeichneten im Januar 2001 eine offizielle Absichtserklärung zur
Mithilfe der Schweiz bei dieser Reform. Im Anschluss finanzierte und
organisierte die Schweiz u.a. Kurse für jugoslawische Jungdiplomaten und
Beamte des Aussenministeriums. Am 20. Dezember 2001 konnte dann in Belgrad
ein Bericht deponiert werden zu den prioritären Bereichen und Massnahmen zur
Reform des Aussenministeriums der BRJ. Den Bericht hatte die Schweiz im
Herbst 2001 im Anschluss an eine Recherche vor Ort durch ein Institut
anfertigen lassen. Er wird auch Gegenstand der heutigen Gespräche sein.

Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen, IMF
Die Bundesrepublik Jugoslawien ist seit Dezember 2000 Mitglied in der
Stimmrechtsgruppe der Schweiz im IMF und der EBRD. Im November 2001 ist mit
der BRJ ein bilaterales Handels- und Kooperationsabkommen als neue Grundlage
der Wirtschaftsbeziehungen unterzeichnet worden. Mit der EFTA besteht seit
Dezember 2000 eine Zusammenarbeits-erklärung. Seit dem 1. April 2001
geniesst Jugoslawien wieder die für die Entwicklungsländer gültigen
Zollpräferenzen.

Rückübernahmeabkommen, Migration
Am 11. April 2001 wird das Rückübernahmeabkommen durch Jugoslawien wieder
angewendet. Nach einer kurzen Phase der Anpassung ist die Zusammenarbeit der
zuständigen Stellen nun sehr gut und konnten erste Rückführungen stattfinden
(44 total). Im Rahmen des Arbeitstisches III des Stabilitätspakts handelt
ausserdem die Schweiz momentan einen Massnahmenkatalog zusammen mit
Jugoslawien aus zum "capacity building" im Asylbereich.

Massnahmen gegenüber Mitgliedern des Milosevic-Regimes, Rechtshilfegesuche
Seit dem 20. Dezember 2001 sind die Wirtschaftssanktionen der Schweiz gegen
die BRJ weitgehend aufgehoben. Das Kriegsmaterialembargo ist ebenfalls
aufgehoben, die Ausfuhr von Kriegsmaterial in die BRJ untersteht somit
normal dem schweizerischen Kriegsmaterialgesetz und dem Güterkontrollgesetz.
Finanzsanktionen bestehen noch gegen den ehemaligen Präsidenten Milosevic
und 12 Personen aus seinem Kreis. Die Konten dieser Personen sind
eingefroren. Hiermit entspricht das Sanktionenregime der Schweiz dem der UNO
und der EU.
Was die Rechtshilfe betrifft, so ist die Zusammenarbeit mit den
jugoslawischen Stellen eng. Der Präsident der "Kommission für den Kampf
gegen den wirtschaftlichen Missbrauch im ehemaligen Regime" hat sich auf
schweizerische Einladung hin zwei Mal nach Bern begeben im Jahre 2001.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind von jugoslawischer Seite drei
Rechtshilfegesuche an die Schweiz gerichtet worden auf Basis derer das
Bundesamt für Justiz bis anhin die Einfrierung von Konten von sieben
Personen angeordnet hat (Betrag: ca. 9 Mio. Fr.).