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Gesetzesentwurfes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 16.1.2002

Gesetzesentwurfes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Überzeugt von der Notwendigkeit, die Mittel zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit zu verbessern und zu harmonisieren, unterbreitet der
Bundesrat dem Parlament einen Gesetzesentwurf, der verschiedene
Massnahmen vorsieht um die Schwarzarbeit weniger attraktiv zu machen -
namentlich durch Verstärkung der Kontrollen und Sanktionen.
Die Schwarzarbeit ist ein gravierendes und schädliches Phänomen. Sie
ist die Ursache von zahlreichen Problemen, wie zum Beispiel:
Gefährdung des Arbeitnehmerschutzes, Konkurrenzverzerrungen in den
Wirtschaftsbranchen, Ausfall von Einnahmen für die Steuerverwaltung
und die Sozialversicherungen.
Die umfassenden Vorarbeiten, die in Zusammenarbeit mit Kantonen und
verschiedenen Wirtschaftsakteuren geleistet wurden, haben gezeigt,
dass zwar die heutige materielle Gesetzgebung ausreichend ist, soweit
sie die Schwarzarbeit verbietet, dass aber der Vollzug problematisch
ist. Der Begriff der Schwarzarbeit umfasst zahlreiche Sachverhalte
(wie die versteckte Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern, die Verletzung der Meldepflicht beim Fiskus in
Bezug auf gewinnbringende Aktivitäten oder die Verletzung der
Meldepflicht bei den Sozialversicherungen in Bezug auf die
Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern), die in einer
Vielzahl von Gesetzen mit unterschiedlichen Vollzugsbehörden geregelt
sind. Diese Situation bringt es mit sich, dass jede Behörde ihre
Kontrollen nach einem eigenen System durchführt, ohne Koordination mit
den anderen Vollzugsorganen. Überdies kümmert sich jede Behörde nur um
die Anwendung der „eigenen“ Gesetzgebung. Dies hat zur Folge, dass die
Ressourcen zerstreut sind und eine Gesamtsicht über das Ausmass der
Schwarzarbeit fehlt.
Um diese Lücken zu schliessen sieht der Entwurf vier
Massnahmenkategorien vor:
administrative Erleichterungen bei den Sozialversicherungen, durch
Einführung eines vereinfachten Abrechnungsverfahrens für kleinere
wirtschaftliche Tätigkeiten (Tätigkeiten im Haushalt; vorübergehende
oder sehr begrenzte Tätigkeiten);
Verpflichtung der Kantone, eine kantonale Behörde oder
Kontrollkommission mit verstärkten Kontrollkompetenzen zu bezeichnen,
mit der Möglichkeit, die Sozialpartner einzubeziehen;
Vernetzung der Administrativdaten und die Pflicht, die Resultate der
Kontrollen bei den Arbeitgebern zu kommunizieren;
Verschärfung der Sanktionen im Bereich des Ausländerrechts und der
Sozialversicherungen sowie die Einführung einer neuen Sanktion,
nämlich die Möglichkeit des Ausschlusses vom öffentlichen
Beschaffungswesen.
In einem zweiten Schritt wird das Projekt noch ergänzt mit einer
Informationskampagne, die zum Ziel haben wird, die betroffenen
Wirtschaftsakteure zu sensibilisieren.

Auskünfte:
Daniel Veuve, seco, Direktion für Arbeit, Rechtsdienst, Tel. 031 322
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