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Vereinbarung mit den Sozialpartnern abgeschlossen

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 16.1.2002

Vereinbarung mit den Sozialpartnern abgeschlossen

An einer Sitzung der “Task Force Swissair Personal” unter der Leitung
von Jean-Luc Nordmann, Direktor für Arbeit im seco, ist mit den
Sozialpartnern eine Vereinbarung abgeschlossen worden, die es bei
finanziell erfolgreichem Flugbetrieb erlauben wird, einen Teil der
ungedeckten Personalabbaukosten zu finanzieren. Voraussetzung dafür
ist, dass aufgrund höherer Einnahmen aus dem aktuellen Flugbetrieb ein
Teil des Bundesdarlehens eingespart werden kann.

Da der Sachwalter erst nach Ende des Winterflugplanes im Frühling
einen Überblick über die tatsächliche Situation der Aktiven und der
Forderungen hat, konnte bisher noch nicht über die Finanzierung der
Sozialpläne aus der Nachlassmasse entschieden werden. Die Task Force
Swissair Personal des Bundes suchte deshalb intensiv nach weiteren
Lösungs- und Finanzierungsmöglichkeiten zur Bewältigung der
Personalabbaukosten.

Die nun von der Task Force Swissair Personal abgeschlossene
“Incentive”-Vereinbarung sieht vor, dass Einsparungen des
Bundesdarlehens von 1 Milliarde Franken teilweise zur Finanzierung von
Personalabbaukosten verwendet werden können. Diese Mittel müssen aus
Mehreinnahmen aus dem reduzierten Flugbetrieb bis 29. März oder durch
Kosteneinsparungen erzielt werden. Die Hälfte des nicht beanspruchten
Bundesdarlehens fliesst an den Bund zurück, die andere Hälfte des
verfügbaren Beitrages wird auf auf die Mitarbeitenden, für
Sozialplankosten sowie für den nicht gesicherten Flight
Attendant-Fonds und für Personen aus der Option 96 verwendet. Diese
waren seit 1996 bei 70 Prozent des Lohnes freigestellt worden und
erhalten seit Oktober 2001 keinerlei Bezüge bzw. eine stark reduzierte
Rente.

Mit dieser Vereinbarung wird für die Mitarbeitenden ein Anreiz
gesetzt, mit einer möglichst guten und kundenfreundlichen Verkaufs-
und Arbeitsleistung in der Übergangsphase ein möglichst gutes
finanzielles Ergebnis zu erzielen. Damit wird der Bundesbeitrag
reduziert und die Überführung in die neue nationale Airline
erleichtert.

Ob sich ein zu verteilender Überschuss ergibt und wie hoch dieser
Betrag ausfällt, dürfte nicht vor September 2002 feststehen. Die
Verwendung der dann allenfalls zur Verfügung stehenden Summe werden
die Sozialpartner in einer Zusatzvereinbarung regeln.

Zur weiteren Entlastung besonders betroffener und in Not geratener
ehemaliger Swissairangestellter hat sich die Credit Suisse Group
bereit erklärt, an die Betroffenen Überbrückungshilfen zu Lasten der
Kündigungs- und Sozialplanguthaben zu leisten.

Die Stiftung Härtefälle aus der Swissair-Restrukturierung verfügt
zurzeit über rund 2 Millionen Franken. Sie ist für Personen geschaffen
worden, die durch die Restrukturierung der SAirGroup in finanzielle
Bedrägnis geraten sind und deshalb auf Fürsorgeleistungen der
öffentlichen Hand angewiesen wären.

Auskünfte:
Jean-Luc Nordmann, Direktor für Arbeit, Leiter der Task Force Swissair
Personal , Tel. 031 322 29 09 
Alan E. Kocher, Informationschef seco, Tel. 031 322 29 02