Bundesrat heisst Bericht zu "
Vote électronique" gut
Die elektronische Ausübung politischer Rechte, also das „Vote électronique", ist ein realisierbares und zukunftsträchtiges föderalistisches Vorhaben. Seine Einführung stellt aber hohe Anforderungen an die Sicherheit und kostet Geld, Zeit, Personal und Material. Sie setzt den politischen Willen und die Mitarbeit aller Beteiligten von Bund, Kantonen und Gemeinden voraus. Die Politik muss die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Zu diesem Schluss gelangt ein Bericht der Bundeskanzlei, den der Bundesrat zuhanden des Parlaments verabschiedet hat, ohne aber bereits einen Entscheid über die Einführung von Vote électronique zu fällen.
Der Bericht erfüllt zwei Motionen aus dem National- und dem Ständerat. Er enthält eine erste Auslegeordnung über Risiken, Herausforderungen und Chancen, Probleme und Lösungsmöglichkeiten sowie Vorschläge für eine etappenweise Einführung des Vote électronique. Darunter wird im Bericht die Möglichkeit verstanden, elektronisch abzustimmen und zu wählen, Referenden und Initiativen auf elektronischem Weg zu unterzeichnen sowie elektronische Wahl- und Abstimmungsinformationen der Behörden zu verbreiten.Chancen auf verschiedenen Ebenen
Elektronische Kommunikationsmittel erleichtern den Zugang zu Informationen und schaffen neue Kommunikations- und Handlungsmöglichkeiten. Für die Demokratie bringt dies zum Beispiel folgende Chancen:
Herausforderungen und Risiken
Die Einführung neuer Kommunikationstechnologien bringt aber Veränderungen, die neue Herausforderungen an die Politik und auch Risiken enthalten:
Vorschläge zum weiteren Vorgehen
Die Einführung eines Vote électronique ist somit ein komplexes Vorhaben. Falls es realisiert werden soll, schlägt die Bundeskanzlei eine zeitliche Etappierung in folgender Reihenfolge vor: Pilotversuche in Genf, Neuenburg und Zürich, Harmonisierung der Stimmregisters, Abstimmungen, Wahlen und erst zuletzt Unterzeichnung von Referenden, Initiativen und Nationalratswahlvorschlägen.
Zunächst gilt es nun, mit einer Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte die Grundlagen für Pilotversuche zu schaffen. Gestützt auf das Ergebnis der parlamentarischen Beratung über den Bericht zum Vote électronique wird der Bundesrat dann die Projektierung und die Vorbereitung erweiterter Rechtsgrundlagen für die umfassende Harmonisierung der Einwohner- und Stimmregister in Auftrag geben können (2003-2004).
9. Januar 2002
SCHWEIZERISCHE
BUNDESKANZLEI
Information
Für Rückfragen: Christian Salchli, Projektleiter E-Voting