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WEG: Ab 2002 keine neuen Gesuche mehr - bestehende Verpflichtungen werden weitergeführt

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 10.1.2002

WEG: Ab 2002 keine neuen Gesuche mehr - bestehende Verpflichtungen
werden weitergeführt

Im Dezember 2001 wurden die letzten Gesuche um Bundeshilfe nach dem
Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) bewilligt. Auf WEG-Basis
sind in den vergangenen 25 Jahren rund 130'000 Wohnungen gefördert
worden. In Vorbereitung ist ein neues Bundesgesetz, welches das WEG
ablösen soll.
Mit Bürgschaften, Grundverbilligungen und Zusatzverbilligungen sind
seit 1975 auf WEG-Basis rund 107‘000 Wohnungen direkt vergünstigt
worden. Davon entfallen etwa zwei Drittel auf Mietwohnungen und der
Rest auf Eigentumsobjekte. Seit Jahresbeginn werden keine neuen
Verpflichtungen mehr für Grundverbilligungen und Zusatzverbilligungen
gemäss WEG eingegangen. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die
Hilfen, die im Rahmen des WEG zugesichert wurden. Sie werden noch
während 25 Jahren weitergeführt, und das WEG stellt für sie die
weiterhin gültige Rechtsgrundlage dar.

Zusätzlich wurden die Erstellung oder Erneuerung von gut 20'000
Wohnungen indirekt über die Organisationen des gemeinnützigen
Wohnungsbaus gefördert Für einzelne derartige indirekte Förderungen
(Bürgschaften, Rückbürgschaften) stehen im Jahre 2002 noch Mittel aus
dem Rahmenkredit zur Verfügung, den das Parlament 1997 gesprochen hat.

Die Immobilienkrise der Neunzigerjahre hat verschiedene Schwachstellen
der WEG-Förderung an den Tag gebracht. Das Instrumentarium für die
Wohnbau- und Eigentumsförderung des Bundes soll deshalb geändert
werden. Dies bezweckt das neue Bundesgesetz über die Förderung von
preisgünstigem Wohnraum (Wohnraumförderungsgesetz, WFG), zu dem der
Bundesrat im Sommer 2001 die Vernehmlassung durchgeführt hat. Falls
der Bundesrat im Februar 2002 die Botschaft zum WFG verabschiedet und
an das Parlament weiterleitet, könnte das WFG im Laufe des Jahres 2003
das WEG ablösen.

Auskünfte:
Ernst Hauri, Tel. 032 654 91 82