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Tourismusförderung des Bundes : Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 9.1.2002

Tourismusförderung des Bundes : Eröffnung des
Vernehmlassungsverfahrens

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. Januar 2002 beschlossen,
das Vernehm-lassungsverfahren zum Bericht und zum auf die Jahre 2003
bis 2007 befristeten Programm zur Verbesserung von Struktur und
Qualität des Angebotes des Schweizer Tourismus zu eröffnen. Kernstück
der Vorlage sind die Revision des Hotel-und Kurortkreditgesetzes und
die Verlängerung des Bundesbeschlusses über die Förderung von
Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus.
Der Bundesrat geht in dem von den Eidg. Räten in Auftrag gegebenen
Bericht davon aus, dass das Wachstumspotential des Schweizer Tourismus
trotz starker ausländischer Konkurrenz nach wie vor intakt ist. Der
gegenwärtige touristische Wiederaufschwung sollte von der Wirtschaft
genutzt werden, um das bestehende Angebot zu erneuern, die
Ertragskraft der Unternehmen zu steigern und die Produktivität der
Leistungserstellung zu verbessern. Der Bundesrat ist bereit, den dazu
notwendigen Strukturwandel mit den bestehenden Förderungsinstrumenten
des Bundes zu unterstützen. Er legt ein auf die Jahre 2003 bis 2007
befristetes Tourismusprogramm vor. Damit trägt er der Tatsache
Rechnung, dass zahlreiche Landesteile in hohem Masse auf den Tourismus
angewiesen sind.

Das Bundesgesetz über den Hotel- und Kurortkredit muss den neuen
Regeln des Kreditmarktes angepasst werden, um die mit dem Vollzug
betraute Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) wieder
handlungsfähig zu machen. Es ist vorgesehen, das bestehende
Hotelportfolio der Gesellschaft zu sanieren und die Kapitalstruktur
von Betrieben mit guten Ertragsaussichten zu verbessern. Damit soll
der SGH nach Ablauf des Programmes des Bundes ermöglicht werden, sich
auf dem Kapitalmarkt und über Beiträge der Branche und der
Finanzinstitute zu refinanzieren. Für den Wiederaufbau der SGH wird
ein einmaliges Bundesdarlehen von 100 Millionen Franken für die
nächsten fünf Jahre gebraucht.

Der Bundesbeschluss über die Förderung von Innovation und
Zusammenarbeit im Tourismus (InnoTour), welcher in den letzten Jahren
wesentlich zur Einführung neuer touristischer Produkte und
Vertriebskanäle sowie einer Verbesserung der Strukturen beitrug, soll
um fünf Jahre verlängert werden. Diese überbetriebliche und
branchenübergreifende Massnahme soll mit 25 Millionen Franken dotiert
werden.

Auskünfte:
Peter Keller, seco, Tourismus, Tel. 031 322 27 52