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Pressemitteilung

Bundesrat gegen Anrufinstanz für Abstimmungskampagnen

Der Bundesrat lehnt die Schaffung einer siebenköpfigen Anrufinstanz für die Lauterkeit der politischen Werbung in Abstimmungskampagnen ab. Er beantragt dem Nationalrat, auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Staatspolitischen Kommission nicht einzutreten. Zwar wünscht der Bundesrat faire politische Auseinandersetzungen; eine Anrufinstanz im Sinne der Parlamentskommission würde aber nach seiner Meinung Vollzugsprobleme stellen und könnte sogar kontraproduktiv sein, indem unlautere Aussagen noch zusätzliche Publizität erhielten.

Auf Grund einer parlamentarischen Initiative von Judith Stamm hatte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats eine Ergänzung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte erarbeitet. Demnach soll eine vom Bundesrat eingesetzte Anrufinstanz auf Beanstandung hin den irreführenden oder tatsachenwidrigen Charakter von Aussagen in Werbetexten zu eidgenössischen Volksabstimmungen untersuchen und zu Handen der Medien Stellung nehmen, um den Stimmberechtigten eine objektive Meinungsbildung zu ermöglichen. Eine Kommissionsminderheit beantragt dem Nationalrat, auf die Vorlage nicht einzutreten.

In seiner Stellungnahme unterstreicht der Bundesrat, politische Auseinandersetzungen müssten fair geführt werden. Wenn der nötige gegenseitige Respekt bei demokratischen Sachentscheiden vernachlässigt werde, so gehe ein wesentlicher Bestandteil schweizerischer politischer Kultur verloren. Der Bundesrat habe denn auch in Ausnahmefällen bereits zur Einhaltung minimaler Fairnessregeln ermahnt.

Dennoch dürfen laut Bundesrat die Vollzugsprobleme sowie der Personal- und Zeitaufwand einer Anrufinstanz, die rasch reagieren müsste, nicht verkannt werden. Ohne Sanktionsmöglichkeiten bleibe jede Anrufinstanz ein Papiertiger. Die Einführung zusätzlicher Sanktionen aber könnte die freie Meinungsbildung und die Demokratie unterhöhlen. Die Kosten für ein "zahnloses" Zusatzgremium seien gemessen an dem zu erwartenden Ertrag entschieden zu hoch.

Die Versuchung wäre zudem gross, die Anrufinstanz im Abstimmungskampf zu instrumentalisieren. Statt über Fairness im Abstimmungskampf drohe über die Fairness der Anrufinstanz gestritten zu werden. Sogar Urnengänge an sich riskierten in Zweifel gezogen zu werden, erklärt der Bundesrat.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

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9.1.2002