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Schweizer Luftwaffe: Zusatzvereinbarung mit Norwegen

3003 Bern, 9. Januar 2002

Medieninformation

Schweizer Luftwaffe: Zusatzvereinbarung mit Norwegen

Der Bundesrat hat eine Ergänzung zur bestehenden
Zusammenarbeitsvereinbarung - Memorandum of Understanding (MoU) - zwischen
der Schweiz und dem Königreich Norwegen genehmigt. Dadurch wird der
rechtliche Status der an Übungen der beiden Luftwaffen in der Schweiz oder
in Norwegen beteiligten Personen verbessert. Dieses Vorgehen wurde letztes
Jahr erstmals praktiziert und hat sich bewährt.

Der erwähnte völkerrechtliche Vertrag regelt Rechte und Pflichten der in
beiden Ländern an militärischen Übungen beteiligten Personen. Im Hinblick
auf die bevorstehenden Luftwaffenübungen NIGHTWAY 2002 im Januar respektive
November/Dezember 2002 in Norwegen bedeutet dies zum Beispiel eine
wesentliche Verbesserung der rechtlichen Situation der Piloten. Im Falle
eines Flugunfalles mit schweizerischen Flugzeugen kann so eine allfällige
strafrechtliche Beurteilung der beteiligten schweizerischen Personen in der
Schweiz vorgenommen werden. Damit ist der gleiche Rechtsschutz für die
Betroffenen garantiert wie bei einem Flugunfall in der Schweiz.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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