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Jahresbericht über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat

Bern, 9. Januar 2002

Pressemitteilung

Jahresbericht über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat

Der Bundesrat hat heute den Jahresbericht über die Tätigkeiten der Schweiz
im Europarat 2001 genehmigt. Die Tätigkeiten des Europarates waren be-stimmt
durch die politische Lage in Südosteuropa und im Kaukasus sowie die
Terroranschläge von New York und Washington. Der Europäische Ge-richtshof
für Menschenrechte fällte im Berichtszeitraum elf die Schweiz be-treffende
Urteile. Insgesamt nahm das Engagement des Europarates in den Krisengebieten
zu.

Bezüglich der Menschenrechte standen konkret die Bemühungen zur
Verbesse-rung der Effizienz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
im Vorder-grund. Der Gerichtshof fällte im Berichtszeitraum elf die Schweiz
betreffende Urtei-le, in neun Fällen davon stellte er eine Verletzung der
Europäischen Menschen-rechtskonvention (EMRK) fest.

Das Ministerkomitee verabschiedete mehrere Empfehlungen, die u.a. die
Rechts-pflege, den Kampf gegen das organisierte Verbrechen sowie den
Menschenrechts-schutz betreffen. Ebenfalls vom Ministerkomitee verabschiedet
wurden neben wei-teren Rechtsinstrumenten das Zweite Zusatzprotokoll zum
Europäischen Überein-kommen über die Rechtshilfe in Strafsachen sowie das
Europäische Übereinkom-men über die Cyber-Kriminalität. Letzteres wurde von
der Schweiz unterzeichnet.

Die Schweiz beteiligte sich in allen Bereichen aktiv an den Arbeiten, sei es
im Mini-sterkomitee, in den Lenkungsausschüssen oder in den Expertengruppen.
Sie führte verschiedentlich den Vorsitz.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Sektion Europarat, Politische
Abteilung I des EDA, Tel. 322 35 48/06.

 EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
 FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN