Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Weko verschafft dem Binnenmarkt Schweiz Nachdruck

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 8.1.2002

Weko verschafft dem Binnenmarkt Schweiz Nachdruck

Die Weko kommt in einem Gutachten zum Schluss, dass es sich bei der
bündnerischen Berufsausübungsbewilligung als Psychotherapeut um einen
kantonalen Fähigkeitsausweis handelt, der auf dem gesamten Gebiet der
Schweiz Gültigkeit hat.

Im Rahmen einer Zulassung im Kanton St. Gallen machte eine
Gesuchsstellerin geltend, ihre bündnerische Berufsausübungsbewilligung
als Psychotherapeutin stelle einen Fähigkeitsausweis im Sinne des
Binnenmarktgesetzes (BGBM) dar und habe daher auf dem gesamten Gebiet
der Schweiz Gültigkeit. Das zuständige Amt teilte diese Auffassung
nicht und beantragte bei der Wettbewerbskommission (Weko) ein
Gutachten auf der Grundlage des BGBM über diese Frage. Darin gelangt
die Weko zum Ergebnis, dass es sich bei der bündnerischen
Berufsausübungsbewilligung als Psychotherapeut um einen kantonalen
Fähigkeitsausweis handelt, der auf dem gesamten Gebiet der Schweiz
Gültigkeit hat.

Die Weko sah sich mit mehreren Fällen konfrontiert, in denen Kantone
kantonsfremde Berufsausübungsbewilligungen nicht als gleichwertig
anerkannten und die entsprechenden Berufsausübungsbewilligungen
verweigerten. Mit diesem Gutachten erhofft sich die Weko, dem im
Binnenmarktgesetz verankerten Grundsatz des Herkunftsortsprinzip, auch
Cassis-de-Dijon-Prinzip genannt, Nachdruck zu verschaffen. Gemäss dem
Herkunftsortsprinzip darf eine bestimmte privatrechtliche
Erwerbstätigkeit in der gesamten Schweiz ausgeübt werden, sobald sie
in einem Kanton zulässig ist. Eine Einschränkung des
Herkunftsortsprinzips ist nur aus überwiegenden öffentlichen
Interessen statthaft.

Auskünfte:
Stephan Stulz, Rechtsanwalt, stephan.stulz@weko.admin.ch, 031 323 30
16