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Spitex: neue Stundenansätze festgelegt

Bundesrat heisst Beschwerde teilweise gut

 

Bern, 20.12.2001. Der Bundesrat hat am Mittwoch für jene Neuenburger Krankenversicherer, die nicht der Spitex-Vereinbarung von 1999 beigetreten waren, neue Stundenansätze festgelegt. Er hat damit ihre Beschwerde teilweise gutgeheissen.

Am 1. Januar 1999 trat eine Spitex-Vereinbarung zwischen dem Verband der Neuenburger Krankenversicherer und den Leistungserbringern in Kraft. Kurz darauf setzte der Regierungsrat des Kantons Neuenburg auch für jene Versicherer, die der Vereinbarung nicht beigetreten waren, Tarife fest. Dagegen erhoben am 5. März 1999 verschiedene Versicherer Beschwerde beim Bundesrat. Sie beantragten, diesen Beschluss aufzuheben und den Regierungsrat zum Erlass eines neuen Tarifs anzuweisen.

Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die Rügen formeller Natur der Beschwerdeführer grundsätzlich begründet sind. Diese hatten gerügt, der Regierungsrat habe bei der Festsetzung der Spitex-Tarife das rechtliche Gehör verletzt und die Preisüberwachung zu Unrecht nicht angehört. Diesen Mangel hat der Bundesrat allerdings aufgrund seiner Überprüfungskompetenz im Beschwerdeverfahren beheben können.

Die Berechnung der Kosten zu Lasten der Krankenversicherer erachtet der Bundesrat mit Ausnahme gewisser Posten als rechtmässig. Da die umstrittenen Beträge gering sind, wäre es unverhältnismässig, die Tarife aufzuheben und zur Neufestsetzung an den Regierungsrat zurückzuweisen. Zudem haben es die ausgewiesenen Aufwendungen dem Regierungsrat erlaubt, die tatsächlichen Kosten je Leistung im Durchschnitt zu berechnen. Da ihm jedoch die Ergebnisse zu weit von den Vertragstarifen entfernt schienen, setzte er schliesslich Tarife fest, die sich jenen der Vereinbarung annäherten. Dieses Vorgehen widerspricht dem Grundsatz der Kostentransparenz und birgt die Gefahr einer Über- oder Unterentschädigung der Leistungserbringer, hält der Bundesrat fest. Er hat deshalb die Tarife aufgehoben und neue Stundenansätze festgelegt, die den tatsächlichen Kosten im Durchschnitt entsprechen.

 

Weitere Auskünfte:

Martine Thiévent Schlup, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 12