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Bundesrat verabschiedet den ersten Bericht zur Umsetzung des UNO-Übereinkommens gegen die Frauendiskriminierung


EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT                                Medienmitteilung

DES INNERN                                                             Bern,
19. Dezember 2001

Bundesrat verabschiedet den ersten Bericht zur Umsetzung des
UNO-Übereinkommens gegen die Frauendiskriminierung

Der Bundesrat hat den ersten Bericht an die UNO über die rechtliche und
tatsächliche Situation der Frauen in der Schweiz verabschiedet. Als erster
umfassender Bericht wird er sowohl als Grundlage für die Diskussion mit der
UNO als auch für einen sachlichen Dialog über Gleichstellungsfragen in der
Schweiz dienen.

Der Bericht zur Umsetzung des UNO-Übereinkommens gegen die
Frauendiskriminierung ist die erste umfassende Bestandesaufnahme der
aktuellen rechtlichen und tatsächlichen Situation der Frauen in der Schweiz.
Gemäss den Vorgaben des Übereinkommens befasst er sich im Besonderen mit
Themen wie Frauenhandel/Prostitution, politisches und öffentliches Leben,
Staatsangehörigkeit, Bildung, Berufsleben, Gesundheit, Frauen auf dem Lande
und Familie. Er enthält zudem ausgewählte statistische Angaben zum Vergleich
der Situation von Frauen und Männern in Bildung, Arbeit und Politik.

Der Bericht macht deutlich, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern
in der Schweiz in den letzten Jahren besonders im rechtlichen Bereich
Fortschritte erzielt hat. Einige gesetzliche Ungleichbehandlungen sind
abgeschafft oder abgeschwächt worden. Demgegenüber zeigen sich aber in
vielen Lebensbereichen noch immer grosse faktische Unterschiede zwischen
Frauen und Männern, so etwa in der höheren Bildung, im Berufsleben, in der
Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit und in der Beteiligung an
politischen Entscheidungsprozessen. Als fundierter Überblick über die
aktuelle Situation wird der Bericht als neue Grundlage für eine sachliche
Diskussion über Gleichstellungsfragen in der Schweiz dienen können.

Der Bericht ist unter der Federführung des Eidgenössischen Büros für die
Gleichstellung von Frau und Mann entstanden. Andere Stellen der
Bundesverwaltung haben dazu massgebliche Beiträge geleistet, ebenso die
Kantone. In einem Vernehmlassungsverfahren erhielten zudem auch
verwaltungsexterne Interessierte Gelegenheit zur Meinungsäusserung.

Mit der Ratifizierung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von
Diskriminierung im Jahre 1997 hatte sich die Schweiz verpflichtet, dem
zuständigen UNO-Kontrollausschuss regelmässig über die Situation in der
Schweiz zu berichten. Der Kontrollausschuss, der aus unabhängigen
Expertinnen und Experten besteht, wird den Bericht voraussichtlich in
einigen Monaten kritisch prüfen und mit einer Schweizer Delegation
öffentlich diskutieren.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Weitere Auskünfte:

            wenden

Patricia Schulz, Direktorin des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau
und Mann,       Tel. 031 322 68 40

Hinweis:

Der Bericht wird Ende Januar in Papierform und auf Internet veröffentlicht.
Er kann beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
bestellt (Tel. 031 322 68 43, Fax 031 322 92 81, E-Mail ebg@ebg.admin.ch)
oder auf Internet als pdf-Datei unter www.equality-office.ch abgerufen
werden.

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