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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Gewährleistung der St. Galler Verfassung

 

Bern, 19.12.2001. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die neue Verfassung des Kantons St. Gallen zu gewährleisten. Die Stimmberechtigten hatten am 10. Juni 2001 der total revidierten Kantonsverfassung zugestimmt.

Die neue Verfassung präsentiert sich als neuzeitliches Grundgesetz. Ihre offene Struktur soll es erlauben, künftig auch ohne Verfassungsänderung neue Aufgaben an die Hand zu nehmen oder neue Zuständigkeiten der Behörden festzulegen. Daneben enthält die Verfassung auch einige Neuerungen wie Änderungen in der Gemeindeorganisation, ein neues Verfahren zur Erteilung des Gemeinde- und Kantonsbürgerrechts sowie die Verstärkung der Autonomie der öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften.

 

Weitere Auskünfte:

Lisbeth Sidler, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 43 92