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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Neue Ausweisverordnung in der Vernehmlassung

 

Bern, 19.12.2001 Der Bundesarat hat am Mittwoch die neue Ausweisverordnung in die Vernehmlassung geschickt, nachdem die Referendumsfrist zum Ausweisgesetz im Oktober ungenutzt abgelaufen ist. Kinder sollen im neuen Pass nicht mehr eingetragen werden können.

Auf Anfang 2003 wird der neue Pass ausgegeben. Der Bundesrat hat die dazu notwendige Ausweisverordnung ausgearbeitet, die sich stark an der Praxis orientiert. Sie konkretisiert das Ausweisgesetz, welches die Rechstgrundlage für Pass und Identitätskarte bildet.

Damit soll die Arbeit der beteiligten Behörden auf Stufe Gemeinde, Kanton und Bund effizient und effektiv geregelt werden. Der Bundesrat legt auch kostendeckende Gebühren für die Ausweise fest.

Die Vernehmlassung dauert bis Ende März 2002.

Die wichtigsten Punkte sind:

- Pass und Identitätskarte bilden die zwei amtlichen Ausweisarten. Für dringende Fälle kann ein provisorischer Pass ausgestellt werden.

- Jede Person hat einen eigenen Ausweis. Kinder können demnach nicht mehr im Pass der Eltern eingetragen werden. Je nach Alter der beantragenden Person wird der Ausweis auf eine unverlängerbare Gültigkeitsdauer von 3, 5 oder 10 Jahren ausgestellt. Der provisorische Pass ist maximal 12 Monate gültig.

- Der Ausweis wird bei der Wohnsitzgemeinde beantragt und im Voraus bezahlt. Er wird der antragstellenden Person direkt nach Hause zugestellt.

- Der Antrag wird bei der Ausweisstelle des Kantons bearbeitet, chiffriert und online an das Datensystem des Bundes übermittelt.

- Die Datenbearbeitung richtet sich nach den Regeln des Datenschutzgesetzes.

Neues Gebührsystem – Einheitliche Gebühren:

Die Identitätskarte wird heute bereits zu einer einheitlichen Gebühr abgegeben, für den Pass ist demgegenüber in den 26 Kantonen ein unterschiedlicher Preis zu bezahlen. Inskünftig ist die Gebühr für einen Pass bzw. eine Identitätskarte überall einheitlich.

Für die Erarbeitung der Gebühren wurden erstmals auf allen Bearbeitungsstufen Kostenberechnungen und Zeitstudien erstellt. Die ermittelten Gebühren sind Durchschnittswerte, die den Bedürfnissen kleiner wie grosser Gemeinden und Kantone gerecht werden sollen. Über das Gesamtsystem hin betrachtet soll aber kein Gewinn entstehen. Der Aufwand der Gemeinden, Kantone und des Bundes ist somit gedeckt.

Die Identitätskarte kostet heute 25 Franken für Jugendliche und 35 Franken für Erwachsene. Beim Pass sind die Kantone in der Preisfestlegung frei, der Durchschnittspreis für einen 10 Jahre gültigen Pass liegt heute bei 113 Franken (Gemeindegebühren nicht eingerechnet). Die Gebühr für eine Identitätskarte wird inskünftig auf Fr. 35.--/70.-- erhöht. Der Pass für Jugendliche wird auf 60 Franken angesetzt. Mit 120 Franken kostet der Pass für Erwachsene dagegen weniger als heute, weil die Gemeindegebühren wegfallen. Für die Beantragung genügt ein einmaliger Gang auf die zuständige Behörde.

 

Weitere Auskünfte:

Benno Nager, Bundesamt für Polizei, Tel. 031 /323 75 90