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Einführung der nennwertlosen Aktie - Bundesrat plant Teilrevision des Aktienrechts

Bern, 19.12.2001. Der Bundesrat wird voraussichtlich im nächsten Sommer einen Gesetzesentwurf zu einer Teilrevision des Aktienrechts in die Vernehmlassung schicken. Im Vordergrund steht die Einführung einer unechten nennwertlosen Aktie und eines Kapitalbandes, wie er in einem Bericht zuhanden der Bundesversammlung schreibt.

Bei der unechten nennwertlosen Aktie wird - im Unterschied zur echten nennwertlosen Aktie - ein festes Aktienkapital beibehalten. Somit lässt sich ein "Aktiennennwert" rechnerisch ermitteln. Dieser Nennwert ändert sich aber mit jeder Kapitalerhöhung oder- herabsetzung.

Die Einführung eines Kapitalbandes berücksichtigt die Bedürfnisse der Wirtschaft nach flexibleren Kapitalstrukturen der Aktiengesellschaften. Die Statuten können neu ein Basis- und ein Maximalkapital vorsehen. Innerhalb dieser zwei Eckwerte kann der Verwaltungsrat in einem vereinfachten raschen Verfahren das Gesellschaftskapital beliebig erhöhen oder herabsetzen.

Prof. Dr. Hans Caspar von der Crone, Zürich, hat im Auftrag des Bundesamtes für Justiz einen Expertenbericht für eine entsprechende Revision des Aktienrechts erarbeitet. Der Bundesrat hat beschlossen, diese ersten Vorschläge für eine Neuregelung sowie einen ergänzenden Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu den steuerrechtlichen Aspekten dem Parlament vorzulegen.

Weitere Auskünfte:

Katharina Rüdlinger, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 323 77 57