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Botschaft zu den Protokollen der Alpenkonvention

MEDIENMITTEILUNG

Botschaft zu den Protokollen der Alpenkonvention

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Ratifizierung der Protokolle der
Alpenkonvention zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Die Protokolle gehen
nicht über bestehendes nationales Recht hinaus. Ihre Umsetzung bedingt keine
Gesetzesänderungen. Die bereits vor drei Jahren vom Parlament ratifizierte
Alpenkonvention ist ein wichtiges und notwendiges Instrument für eine
umfassende Berggebietspolitik und eine nachhaltige Entwicklung der Alpen. Zu
den Vertragsparteien der Alpenkonvention zählen sämtliche Alpenländer und
die EU.

Der Alpenraum hat vielfältige ökonomische und ökologische Funktionen für die
ansässige Bevölkerung wie auch für die umliegenden Regionen und Länder zu
erfüllen. Er ist Lebens-, Arbeits- und Wirtschaftsraum für 14 Millionen
Menschen und Erholungsraum für über 100 Millionen Menschen. Die Alpen sind
als Wasserschloss und Transitraum, aber auch als ein faszinierender Raum an
Sprachen, Kulturen, Traditionen und Landschaften von gesamteuropäischer
Bedeutung. Die gesellschaftliche Entwicklung und der zunehmende Druck auf
die Umwelt gefährden aber den alpinen Raum in seiner wirtschaftlichen und
ökologischen Substanz.

Verschiedene Rahmenbedingungen erschwerten bisher die Entwicklung einer
alpenweiten gemeinsamen Politik. Die Alpenregion ist geographisch stark
gegliedert und in verschiedene Staaten aufgeteilt, die sich bezüglich ihrer
Bevölkerungsentwicklung, ihrer verkehrstechnischen Erschliessung sowie ihrer
Tourismus- und Landwirtschaftspolitik beträchtlich unterscheiden. Zudem
befinden sich die politischen Zentren ausserhalb der Alpenregion. Heute sind
aber auch in den Alpen viele ökonomische und ökologische Probleme
grenzüberschreitend und deshalb nur alpenweit oder sogar in einem
gesamteuropäischen Kontext lösbar. Ein gemeinsames Vorgehen ist zudem
notwendig, um eine eigenständige sozio-ökonomische, kulturelle und
ressourcenschonende Entwicklung gegenüber den grossen Zentren zu
gewährleisten.

Die Alpenkonvention und ihre Protokolle

Um die anstehenden Probleme grenzüberschreitend angehen zu können, wurde im
Jahre 1989 die Alpenkonvention ins Leben gerufen. Die Alpenkonvention
besteht aus einer übergeordneten Rahmenkonvention sowie themenbezogenen
Durchführungsprotokollen. Bereits am 28. Januar 1999 ratifizierten die
Eidgenössischen Räte in einem ersten Schritt die Rahmenkonvention.
Inzwischen wurden die Verhandlungen - unter dem erfolgreichen Schweizer
Vorsitz bei der Alpenkonvention in den Jahren 1999/2000 - zu allen
Durchführungsprotokollen abgeschlossen. Bei der heutigen Botschaft geht es
um den zweiten Schritt, um die Ratifizierung dieser Protokolle. Sie
behandeln die Themen Raumplanung und nachhaltige Entwicklung,
Berglandwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, Bergwald, Tourismus,
Bodenschutz, Energie, Verkehr und Streitbeilegung.

Im Rahmen der geltenden Rechtsordnung

Die Protokolle gehen nicht über bestehendes nationales Recht hinaus. Ihre
Umsetzung bedingt keine Gesetzesänderungen. Das Subsidiaritätsprinzip wurde
in allen Protokollen aufgenommen. Dieser Grundsatz wurde auch für die
zukünftige Umsetzung der Konvention und ihrer Protokolle akzeptiert. Die
Protokolle werden, ihre Ratifizierung vorausgesetzt, im Rahmen des Vollzugs
der bestehenden Politiken wie z.B. Landwirtschaftspolitik, Forstpolitik oder
Raumplanung umgesetzt.

Bern, 19. Dezember 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
Kommunikation
Presse- und Informationsdienst