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Neue Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen

3003 Bern, 19. Dezember 2001

Medieninformation

Neue Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen

Der Bundesrat hat die total geänderte Verordnung über die
Personensicherheitsprüfungen gutgeheissen. Sie tritt am 1. Januar 2002 in
Kraft. Die Verordnung wurde von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe
einer Totalrevision unterzogen.

Am 20. Dezember 2000 hatte der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement für
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Auftrag erteilt, die
Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV) zu revidieren. Die
wesentlichen Punkte der geänderten Verordnung bestehen darin, dass neu ein
abgestuftes Prüfverfahren, periodische Wiederholungsprüfungen sowie eine
Neudefinition der Risikogruppen (Ämter- bzw. Funktionenliste) unter
Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit eingeführt werden.

Damit wird Postulaten des Berichts vom 24. November 1999 der
Geschäftsprüfungsdelegation der Eidgenössischen Räte im Zusammenhang mit den
Vorkommnissen in der Untergruppe Nachrichtendienst des Generalstabes
entsprochen.

Mit der neuen Verordnung werden zudem der betroffenen Person transparent die
Datenquellen sowie der Verfahrensablauf aufgezeigt.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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