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Fristverlängerung für Kabelradios

MEDIENMITTEILUNG

Fristverlängerung für Kabelradios

Der Bundesrat hat den drei sprachregionalen Kabelradioprogrammen Swiss Music
Radio, Hit Radio und SwissKlassikRock eine Fristverlängerungen für den
Sendestart um ein Jahr bis Ende 2002 gewährt. Die drei Sender sind im
Dezember 2000 konzessioniert worden und hätten bis zum 12. Dezember 2001 den
Betrieb aufnehmen sollen.

Bei den drei Radioprogrammen handelt es sich um Musik-Spartenprogramme, die
über Kabel verbreitet werden und demzufolge auf einen Platz im Kabelangebot
angewiesen sind. Da die Kapazitäten vieler grosser Kabelnetze ausgelastet
sind, gestalten sich die Verhandlungen mit den Netzbetreibern mitunter recht
schwierig.

Wenn die drei Kabelradios innerhalb der nächsten 12 Monate nun nicht auf
Sendung gehen, kann ihnen das Eidgenössische Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation die Konzession entziehen.

Der Sender Swiss Music Radio hat vom Bundesrat zudem die
konzessionsrechtliche Bewilligung erhalten, das Programm via Satellit einem
internationalen Publikum anzubieten.

Bern, 19. Dezember 01

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst