Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Sendegebiete der Lokalradios in den Regionen Zürich, Aargau und Zentralschweiz

MEDIENMITTEILUNG

Sendegebiete der Lokalradios in den Regionen Zürich, Aargau und
Zentralschweiz

Der Bundesrat hat die Versorgungsgebiete der Radiostationen in der
Zentralschweiz neu umschrieben, diejenigen im Raum Zürich und Aargau bei der
heutigen Grösse belassen.

Der Bundesrat hat über Erweiterungsgesuche von Lokalradios aus den Räumen
Aargau, Zürich und Zentralschweiz entschieden. Die Gesuche der Zürcher
Veranstalter sahen allesamt eine signifikante Ausdehnung ihres
Versorgungsgebietes in Gebiete benachbarter Stationen vor. Bereits bei
früheren Gelegenheiten hatte der Bundesrat unterstrichen, dass die Zürcher
Veranstalter ihre kritische Grösse bereits erreicht haben. Das bedeutet
nicht, dass ihnen jegliche Entwicklung verwehrt wäre. Vielmehr kann ihre
Versorgungssituation im Rahmen der bestehenden Weisungen optimiert werden.
Im Sinne der Gleichbehandlung wird auch das Gesuch von Radio Argovia
abgelehnt, welches die Versorgung der Agglomeration Zürich forderte, sowie
das Begehren von Radio Top, das eine Ausdehnung auf den ganzen Kanton Zürich
anstrebte.

Die Zentralschweiz stellt innerhalb der Medienlandschaft Schweiz einen
Sonderfall dar. Die von den kommerziellen Veranstaltern eingereichten
Gesuche entsprachen über weite Strecken einem von den Radios bereits seit
Jahren angestrebten Versorgungsmodell. Dieses sieht die gemeinsame
Versorgung einer Kernzone vor, welche im wesentlichen die Grossregion um die
Städte Luzern, Zug, Schwyz umfasst. In den Randregionen sind für alle
Veranstalter spezifische Versorgungszonen vorgesehen. Dies ist eine
wirtschaftlich faire und frequenztechnisch realisierbare Lösung.

Der urbane Charakter des Stadt Luzerner Veranstalters Radio 3fach soll
bleiben, doch kann der Sender den Verbreitungsradius inskünftig auf
Emmenbrücke und Emmen ausdehnen.

Anlässlich einer ersten Runde von Gebietsanpassungen hatte der Bundesrat am
15. Juni 2001 die Grundsätze verabschiedet: Ja zu massvollen Arrondierungen
von bestehenden Lokalradio-Sendegebieten, Zurückhaltung jedoch bei
Ausdehnungsbegehren, welche die Kerngebiete benachbarter Stationen
betreffen.

Bern, 19. Dezember 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst