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Kriegsversicherungsdeckung für Schweizer Fluggesellschaften nicht mehr verlängert

MEDIENMITTEILUNG

Kriegsversicherungsdeckung für Schweizer Fluggesellschaften nicht mehr
verlängert

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2001 entschieden, die
Sicherstellung für Dritthaftpflichtschäden am Boden, beschränkt auf die
Folgen von Krieg und Terror, nicht mehr zu verlängern. Die schweizerischen
Luftverkehrsgesellschaften müssen somit ab 25. Dezember 2001 Lösungen mit
den Privatversicherern finden.

Der Bundesrat hatte am 5. Oktober 2001 beschlossen, den schweizerischen
Luftverkehrsgesellschaften eine bis maximal 24. Dezember 2001 befristete
Sicherstellung für Dritthaftpflichtschäden am Boden, beschränkt auf die
Folgen von Krieg und Terror, zu gewähren. Dem Entscheid vorausgegangen war
die weltweite Kündigung der Verträge durch die Versicherungsgesellschaften
als Folge der Terroranschläge vom 11. September in den USA.

Zwischenzeitlich hat sich die Situation auf dem Privatversicherungsmarkt
stabilisiert. Es bestehen Versicherungsprodukte mit Deckungen bis zu einer
Milliarde US-Dollar. Die hierfür zu bezahlenden Prämien sind zwar sehr hoch,
nach Ansicht des Bundesrates jedoch nicht exorbitant.

Obwohl die meisten EU-Mitgliedstaaten eine Verlängerung der staatlichen
Sicherstellung über den 24. Dezember 2001 hinaus gewähren, hat der Bundesrat
eine solche für schweizerische Unternehmen nun abgelehnt. Zum einen ist es
nicht Sache des Staates, mittel- und langfristig Versicherungsdeckungen der
Luftverkehrsunternehmen zu übernehmen. Zum anderen sind die schweizerischen
Luftfahrtgesellschaften mindestens im Vergleich zu jenen ausländischen
Gesellschaften, die ihren Staaten keine Prämien bezahlen müssen, so oder so
weiterhin benachteiligt. Schliesslich operieren bereits namhafte
Fluggesellschaften ohne staatliche Sicherstellung auf dem Markt.

Bern, 19. Dezember 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst