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Bundesrat lanciert Agglomerationspolitik des Bundes

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat lanciert Agglomerationspolitik des Bundes

Der Bund will sich vermehrt für die nachhaltige Entwicklung der
Agglomerationen engagieren und die Realisierung innovativer Projekte durch
eine gezielte Anreizpolitik fördern. Mit der Genehmigung des Berichts
"Agglomerationspolitik des Bundes", den das Bundesamt für Raumentwicklung
(ARE) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) verfasst haben, gibt
der Bundesrat den Startschuss für eine aktivere Agglomerationspolitik des
Bundes.

Der Bundesrat hat heute den Bericht "Agglomerationspolitik des Bundes"
genehmigt und dadurch deutlich gemacht, dass er künftig einen grösseren
Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der schweizerischen Agglomerationen
leisten will. Der Bericht gibt einen Überblick über die laufenden
Bestrebungen und skizziert die Stossrichtungen der künftigen
Agglomerationspolitik des Bundes.

Die städtischen Gebiete, in denen rund 70 Prozent aller Schweizerinnen und
Schweizer leben, sind sowohl volkswirtschaftlich wie auch kulturell von
herausragender Bedeutung. Der allgemeine "Verstädterungsprozess" in den
Agglomerationen bringt die verschiedensten Herausforderungen mit sich,
beispielsweise in den Bereichen Verkehr und Soziales.

Um befriedigende Antworten darauf zu finden, genügen die traditionellen
Organisationsstrukturen und Gemeindegrenzen oft nicht mehr. Gefragt sind
vermehrt horizontale (innerhalb der Agglomerationen selbst) und vertikale
Kooperationen (zwischen Bund, Kantonen und Städten bzw. Gemeinden).

Fünf Strategien

Der Bundesrat verfolgt in seiner Agglomerationspolitik fünf Strategien:
Erstens will er die Anliegen der Agglomerationen in den verschiedenen
Sektoralpolitiken stärker berücksichtigen. Ein bundesinternes Netzwerk der
betroffenen Ämter soll diese horizontale Kooperation fördern. Zweitens hat
er vor, die vertikale Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ebenen
(Bund, Kantone, Städte und Gemeinden) auszubauen. Daher gründete der Bund
schon zu Beginn dieses Jahres zusammen mit den Partnern der Konferenz der
Kantonsregierungen, dem Schweizerischen Städteverband und dem
Schweizerischen Gemeindeverband die Tripartite Agglomerationskonferenz
(TAK), die sich zum Ziel gesetzt hat, eine gemeinsame Agglomerationspolitik
zu entwickeln. Die TAK unterstützt die Strategien des Berichts.

Als dritte strategische Ausrichtung beabsichtigt der Bund die Zusammenarbeit
innerhalb der Agglomerationen zu fördern. Hier besteht ein besonders grosser
Handlungsbedarf. Die Agglomerationen können sich im Standortwettbewerb nur
dann langfristig behaupten, wenn die Kernstädte und ihre jeweiligen
Agglomerationsgemeinden ihre Interessen gemeinsam und koordiniert verfolgen.
Einen ersten Schritt in diese Richtung hat z.B. die Agglomeration Bern
unternommen, indem sie eine gemeinsame Wirtschaftsförderung betreibt.

Viertens begrüsst es der Bundesrat, wenn unsere Städte in das europäische
Städtenetz eingebunden werden. Dies erfordert einerseits Massnahmen im
Zusammenhang mit der Anbindung an das europäische
Eisenbahn-Hochgeschwindigkeitsnetz. Genau so wichtig ist aber auch, dass
unsere Städte die Zusammenarbeit mit europäischen Städten generell
intensivieren, wo immer sich gemeinsame Interessen abzeichnen.

Die Informationsarbeit, die Förderung des Erfahrungsaustausches sowie die
Sensibilisierung der Bevölkerung und der Politiker für die urbane Realität
der Schweiz schliesslich sieht der Bundesrat als fünfte wichtige Aufgabe.

Damit diese Strategien auch möglichst konkret und direkt umgesetzt werden
können, unterstützt der Bund in Zukunft nach bestimmten Kriterien innovative
Projekte - sogenannte "Modellvorhaben". Beispielsweise könnte er die
"Plattform Aargau - Solothurn" (PASO) in konkreten Projekten wie der
Erarbeitung gemeinsamer Entwicklungsvorstellungen begleiten. Im Rahmen von
PASO wollen die Kantone Aargau und Solothurn die Probleme, die sich im Raum
Aarau - Olten - Zofingen - Solothurn ergeben, gemeinsam und koordiniert
angehen.

Agglomerationsverkehr eingebunden

Der Bericht bettet auch die Thematik des Agglomerationsverkehrs in einen
breiteren Kontext ein. Gestützt auf die Empfehlungen einer vom UVEK
eingesetzten Expertengruppe unter Leitung von Ständerat P. Bieri hat der
Bundesrat am 22. August 2001 beschlossen, sich grundsätzlich vermehrt im
Agglomerationsverkehr zu engagieren. Kurzfristig geht es v.a. darum, das
finanzielle Engagement des Bundes in diesem Bereich zu verstärken. Auf
längere Frist soll dieses Engagement, so der Bericht, durch eine
entsprechende Anreizpolitik unterstützt werden. Beiträge vom Bund für den
Agglomerationsverkehr werden an die Auflagen geknüpft, dass die betreffenden
Agglomerationen eine gemeinsame Trägerschaft bilden und den Nachweis
erbringen, dass sie ihre Siedlungsentwicklung und den Verkehr optimal
aufeinander abstimmen. Zur Unterstützung dieser Bestrebungen soll ein neues
Instrument - das sogenannte Agglomerationsprogramm - im Raumplanungsgesetz
verankert werden.

Die Strategien sind auf den Zeithorizont 2010 ausgerichtet. Für diesen
Zeitraum rechnen ARE und seco mit einem finanziellen Aufwand von ca. 11 Mio.
Franken. Einige der vorgesehenen Massnahmen erfordern zudem gesetzliche
Anpassungen, die im nächsten Jahr in die Wege geleitet werden sollen.

Bern, 19. Dezember 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
Kommunikationsdienst