Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Lufttransportdienste des Bundes auf rechtliche Basis gestellt

MEDIENMITTEILUNG

Lufttransportdienste des Bundes auf rechtliche Basis gestellt

Die Lufttransportdienste der Eidgenossenschaft erhalten eine rechtliche
Grundlage. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine entsprechende
Verordnung verabschiedet. Sie tritt auf Anfang 2002 in Kraft.

Bis heute erfüllen die Lufttransportdienste des Bundes ihren Auftrag ohne
sich auf eine rechtliche Grundlage abstützen zu können. Diese Lücke hat der
Bundesrat heute mit der Verabschiedung der Verordnung über die
Lufttransportdienste der Eidgenossenschaft geschlossen.

Die neue Verordnung regelt die Organisation und die Kompetenzen der
Lufttransportdienste des Bundes. Sie bezeichnet zudem Personen und Stellen,
die berechtigt sind, den Dienst in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören nebst
den Mitgliedern des Bundesrates die Bundeskanzlerin, die Staatssekretäre,
die Generalsekretärin der Bundesversammlung, die Präsidenten von National-
und Ständerat, die Kommissionen der Eidg. Räte, die Bundesrichter (für
Inlandflüge) und die Amtsdirektoren (für Auslandflüge).

Für die Durchführung von Aufträgen zeichnen der Lufttransportdient der
Luftwaffe und der beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) angegliederte
Service de transport aérien de la Confédération (STAC) verantwortlich. Der
Lufttransportdienst der Luftwaffe führt primär Flüge in Zusammenhang mit
Aktivitäten der Schweiz für friedenserhaltende Massnahmen (UNO, OSZE usw.)
aus, der STAC in erster Linie zivile Lufttransporte.

Da die Verordnung bereits bestehende Dienstleistungen regelt, hat sie keine
Auswirkungen auf das in den Lufttransportdiensten des Bundes tätige Personal
und verursacht auch keine zusätzlichen Kosten. Die Verordnung tritt auf den
1. Januar 2002 in Kraft.

Bern, 19. Dezember 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst