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Weitere Lockerung der Sanktionen gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 19.12.2001

Weitere Lockerung der Sanktionen gegenüber der Bundesrepublik
Jugoslawien

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Sanktionen der
Schweiz gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien weiter gelockert und
die Verordnung über Massnahmen gegenüber der Bundesrepublik
Jugoslawien vom 23. Juni 1999 entsprechend geändert.

Das Embargo für Rüstungsmaterial sowie für Güter, welche zur internen
Repression verwendet werden können, wurde aufgehoben. Der Transfer von
Kriegsmaterial und Dual-use-Gütern in die Bundesrepublik Jugoslawien
untersteht somit wieder vollumfänglich der Kriegsmaterial- und der
Güterkontrollgesetzgebung. Gleichzeitig wurde die Namensliste in
Anhang 2 der Verordnung von gegenwärtig rund 600 Personen auf 13
Personen reduziert. Dieser Anhang führt jene natürlichen Personen auf,
deren Gelder in der Schweiz gesperrt sind und denen keine Gelder zur
Verfügung gestellt werden dürfen. Der neue Anhang 2 umfasst nun nur
noch den ehemaligen Präsidenten Milosevic und zwölf weitere Personen
aus seinem engsten Umfeld. Von der Sperre dieser Gelder abgesehen sind
damit sämtliche Sanktionen gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien
aufgehoben.

Mit dieser Lockerung der Sanktionen setzt die Schweiz entsprechende
frühere Beschlüsse des UNO-Sicherheitsrates sowie der EU autonom um.

Die Verordnungsänderung tritt am 20. Dezember 2001 in Kraft.

Auskünfte:
Othmar Wyss, seco, Strategie und Koordination, Tel. 031/324 09 16 
Roland Vock, seco, Exportkontrollen und Sanktionen, Tel. 031/324 07 61