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Zeitlich begrenzte Bundesunterstützung für zwei universitäre Institutionen


Zeitlich begrenzte Bundesunterstützung für zwei universitäre Institutionen

Bis zum Abschluss der notwendigen Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen
für eine permanente Bundesunterstützung werden die Stiftung Fernstudien
Schweiz während der Jahre 2002-2004 und das Genfer Institut universitaire
d'études du développement während der Jahre 2002-2003 im Sinne einer
Übergangsfinanzierung vom Bund über das Universitätsförderungsgesetz
subventioniert.

Gemäss Bundesratsentscheid wird die Stiftung Fernstudien Schweiz, Brig ab
dem Jahr 2002 provisorisch und bis spätestens 2004 mit jährlich Fr. 550'000
unterstützt. Das Prüfungsverfahren durch das Organ für Akkreditierung und
Qualitätssicherung im Hinblick auf eine allfällige permanente Unterstützung
soll im Jahre 2003 abgeschlossen sein. Die 1998 gegründete Stiftung
koordiniert die Zusammenarbeit der regionalen Schweizer Zentren Brig (1992
als Studienzentrum der Fernuniversität Hagen gegründet), Pfäffikon (1994)
und Centre romand d'enseignement à distance Sierre (1994) sowie mit
ausländischen Partnerhochschulen. Die Stiftung entwickelt und fördert das
durch die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien möglich
gewordene, von Ort und Zeit unabhängige Studieren auf universitärem Niveau.
Die Studienzentren bieten Magister- und Bachelor of Arts-Studiengänge in
Erziehungs-, Sozial- und Geisteswissenschaften sowie Diplom-Studiengänge in
Wirtschaftswissenschaften, Elektrotechnik, Mathematik, Informatik und
Rechtswissenschaften an.

Nachhaltige Entwicklung
Eine im Sinne der UFG-Bestimmungen ebenfalls provisorische
Bundesunterstützung von jährlich Fr. 3,98 Millionen kommt während der Jahre
2002 und 2003 dem Institut universitaire d'études du développement Genéve
(IUED) zu. Sein Prüfungsverfahren durch das Organ für Akkreditierung und
Qualitätssicherung soll bereits im Jahre 2002 abgeschlossen sein. Das seit
1997 mit der Universität Genf verbundene IUED, dessen Anfänge bis ins Jahr
1961 zurück gehen, ist in Lehre und Forschung als einzige universitäre
Institution in der Schweiz explizit spezialisiert auf den Themenbereich
Nachhaltige Entwicklung.

Zeitlich befristete Subvention

Gemäss Universitätsförderungsgesetz (UFG) gelten als beitragsberechtigt
einerseits die kantonalen Universitäten. Das UFG sieht anderseits vor, dass
auch spezifische universitäre Institutionen permanent subventioniert werden
können. Bedingung für eine permanente Förderung ist die vorgängige
Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch das Organ für
Akkreditierung und Qualitätssicherung. Solche universitäre Institutionen
können ausnahmsweise dann während eines begrenzten Zeitraums auch vor einer
Überprüfung unterstützt werden, wenn die Schweizerische
Universitätskonferenz (SUK) ein entsprechendes Gesuch gut heisst. Auf der
Basis entsprechender positiver Stellungnahmen der SUK zu den eingegangenen
Unterstützungs-anträgen der Stiftung Fernstudien Schweiz und des Institut
universitaire d'études du développement Genéve hat nun der Bundesrat auf
Antrag des EDI über eine zeitlich begrenzte Bundessubventionierung für beide
Institute ab dem Jahr 2002 entschieden.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:
Isabella Brunelli, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, Sektion
Hochschulwesen,
Tel. 031 322 96 64