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Weko deckt Submissionskartell auf

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 18.12.2001

Weko deckt Submissionskartell auf

Die Wettbewerbskommission kommt in ihrer Untersuchung gegen vier
Baufirmen zum Schluss, dass diese ihre Offerten bei der öffentlichen
Ausschreibung der Fassadenrenovation der Schweizerischen
Landesbibliothek abgesprochen haben. Den Firmen wird dieses Verhalten
untersagt.

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat mit Verfügung vom 17. Dezember
2001 festgestellt, dass die Berner Baufirmen Betosan AG, Isotech AG,
Renesco AG sowie Weiss + Appetito AG anlässlich der öffentlichen
Ausschreibung (Submission) einer Fassadenrenovation bei der
Schweizerischen Landesbibliothek ihre Offerten unter sich abgestimmt
und damit gegen das Kartellgesetz verstossen haben. Die Weko untersagt
den vier Firmen, künftig unter sich oder mit Dritten in
Submissionsverfahren Angebotspreise kartellrechtswidrig abzustimmen.

Mit dieser Feststellungs- und Verbotsverfügung geht die Weko erstmals
gegen ein Submissionskartell vor. In der Schweiz bestehen mutmasslich
viele solche Kartelle, die einen beachtlichen volkswirtschaftlichen
Schaden anrichten. Das Kartellgesetz wird derzeit revidiert, weil es
u.a. für die Bekämpfung dieser Kartelle zu wenig griffig ist. Die Weko
kann gemäss geltendem Recht das Verhalten der vier Firmen nicht direkt
büssen, sondern erst, wenn diese gegen das nun erlassene Verbot
verstossen.

Auskünfte:
Walter Stoffel, 079 436 81 49 
Patrick Krauskopf, 031 323 53 40, patrick.krauskopf@weko.admin.ch