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Weko eröffnet eine Untersuchung gegen Coop

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 11.12.2001

Weko eröffnet eine Untersuchung gegen Coop

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 3. Dezember 2001 gegen Coop
eine Untersuchung eröffnet. Diese soll zeigen, ob Coop mit einem
generellen Abzug am Rechnungsbetrag ihrer Lieferanten gegen das
Kartellgesetz verstösst.

Aufgrund einer Anzeige hat das Sekretariat der Wettbewerbskommission
im Februar 2001 gegen Coop eine Vorabklärung eröffnet. Diese hat
Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Coop über eine marktbeherrschende
Stellung verfügt und diese missbraucht. Seit 1. Januar 2001 verlangt
Coop den sog. CoopForte-Bonus, der in einem systematischen Abzug von
0.5% am Rechnungsbetrag der Lieferantenrechnungen besteht. Das
Kartellgesetz verbietet marktbeherrschenden Unternehmen, ihren
Lieferanten unangemessene Preise oder sonstige unangemessene
Geschäftsbedingungen aufzuzwingen (Art. 7 Abs. 2 lit. c
Kartellgesetz).

Die Untersuchung soll zeigen, ob das Geschäftsgebaren von Coop als
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu qualifizieren ist.

Auskünfte:
Patrick Krauskopf, Vizedirektor, 031 323 53 40,
patrick.krauskopf@weko.admin.ch