Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Klarere Rechtsnormen für den Schutz biotechnologischer Erfindungen durch Patente

Vernehmlassung zum Entwurf für eine Teilrevision des Patentgesetzes eröffnet

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2001 das Eidgenössische Polizei- und Justizdepartement beauftragt, eine breit angelegte Vernehmlassung zum Vorentwurf für eine Teilrevision des Patentgesetzes durchzuführen. Schwerpunkt der Teilrevision bildet die Angleichung des Patentgesetzes an die EU-Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen. Anstoss dazu gab die Motion 98.3243 von Frau Ständerätin Helen Leumann. Ziel ist die Schaffung einheitlicher und klarer Grundsätze für den Schutz biotechnologischer Erfindungen.

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Schweiz die Chancen nutzen müsse, die sich dank der Biotechnologie namentlich im Bereich Gesundheit bieten. Der Patentschutz schafft einen wesentlichen Anreiz für Investitionen in die oft sehr teuere Forschung und Entwicklung (z.B. von Heilmitteln für Krankheiten wie AIDS, Krebs, Parkinson oder Alzheimer), die für die Gesellschaft von grossem Nutzen ist. Der Bundesrat bejahte deshalb stets, wenn auch nicht uneingeschränkt, die schon heute bestehende Möglichkeit, biotechnologische Erfindungen durch Patente zu schützen.

Ein wichtiges Anliegen der Revision ist es, die Schranken der Patentierbarkeit zu präzisieren: Verfahren zum Klonen oder zur Veränderung des Erbguts von Menschen, die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken sowie der Mensch als solcher in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung sollen ausdrücklich von der Patentierbarkeit ausgenommen sein. Dabei will der Bundesrat aber die volkswirtschaftlichen Interessen der Schweiz nicht aus den Augen verlieren. Die starke Position unserer Industrie gerade im Bereich der medizinischen Spitzenforschung geht mit einem starken Patentschutz einher.

Der Bundesrat ruft ausserdem in Erinnerung, dass das Patentrecht kein Mittel zur Steuerung der Forschung und der technischen Entwicklung oder zur Verhinderung von Missbräuchen neuer Technologien ist. Denn es kann nicht zwischen erwünschten und unerwünschten Anwendungen von Erfindungen unterscheiden. Der Bundesrat gibt auch zu bedenken, dass ein Patent kein Persilschein ist, um eine Erfindung auf den Markt zu bringen. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Erfindung genutzt werden kann, bestimmen andere Gesetze, z. B. das Gentechnikgesetz, das derzeit vor dem Parlament liegt, oder das in Vorbereitung begriffene Gesetz zur Regelung der Forschung an menschlichen Embryonen.

Die Revision bezweckt zudem die Ratifizierung dreier internationaler Übereinkommen auf dem Gebiet des Patentrechts, deren Ziel eine Verbesserung der Effizienz und Benutzerfreundlichkeit der administrativen Verfahren für die Erteilung eines Patents auf internationaler Ebene ist.

Die Vernehmlassung ist breit angelegt und dauert mit vier Monaten länger als üblich, um der Bedeutung dieses Geschäfts Rechnung zu tragen. Die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens sollen eine vertiefte Analyse umstrittener Themenbereiche des Patentwesens erlauben. Vernehmlassungsende ist der 30. April 2002. Die Vernehmlassungsunterlagen können beim Eidg. Institut für Geistiges Eigentum, 3003 Bern, oder direkt unter http://www.ige.ch bezogen werden. Dort finden sich auch weiterführende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Bern, 7. Dezember 2001

Weitere Auskünfte:

Felix Addor, 031 322 48 02

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum