Gebührenverordnung: VBS wird kundenfreundlicher
3003 Bern, 7. Dezember 2001
Medieninformation
Gebührenverordnung: VBS wird kundenfreundlicher
Wer eine Dienstleistung des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung,
Bevölke-rungsschutz und Sport (VBS) in Anspruch nimmt, erhält künftig eine
Rechnung, die in üb-licher Frist zu begleichen ist. Eine Verfügung wird erst
dann erlassen, wenn über die Be-zahlung der Rechnung eine Streitigkeit
entsteht. Der Bundesrat hat am Freitag einer ent-sprechenden Revision der
Gebührenverordnung VBS zugestimmt. Nach der geltenden, aus dem Jahre 1984
stammenden Regelung musste für die Dienstleistungen jeweils unmittel-bar
nach deren Ausführung eine Gebührenverfügung erlassen werden.