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Gebührenverordnung: VBS wird kundenfreundlicher

3003 Bern, 7. Dezember 2001

Medieninformation

Gebührenverordnung: VBS wird kundenfreundlicher

Wer eine Dienstleistung des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung,
Bevölke-rungsschutz und Sport (VBS) in Anspruch nimmt, erhält künftig eine
Rechnung, die in üb-licher Frist zu begleichen ist. Eine Verfügung wird erst
dann erlassen, wenn über die Be-zahlung der Rechnung eine Streitigkeit
entsteht. Der Bundesrat hat am Freitag einer ent-sprechenden Revision der
Gebührenverordnung VBS zugestimmt. Nach der geltenden, aus dem Jahre 1984
stammenden Regelung musste für die Dienstleistungen jeweils unmittel-bar
nach deren Ausführung eine Gebührenverfügung erlassen werden.