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Armee unterstützt Polizei beim Schutz ausländischer Vertretungen

3003 Bern, 7. Dezember 2001

Medieninformation

Armee unterstützt Polizei beim Schutz ausländischer Vertretungen

Der Bundesrat hat das VBS ermächtigt, bis zu 200 Milizangehörige zur
Entlastung der Polizei beim Schutz ausländischer Vertretungen in Bern
einzusetzen. Dieser Einsatz wird als Assistenzdienst geleistet. Die
Formationen werden der Stadtpolizei Bern zugewiesen.

Der Bundesrat entspricht damit einem Gesuch der Stadt Bern. Kommandant des
subsidiären Sicherungseinsatzes wird Divisionär Luc Fellay, Kommandant der
Territorialdivision 1. Der Einsatz der Truppe beginnt am 17. Dezember 2001.
Auf Grund der Bedrohungssituation im Zusammenhang mit den Ereignissen nach
dem 11. September ist die Einsatzdauer vorderhand unbestimmt.

Zum Einsatz kommen so genannte Durchdiener. Diese Milizsoldaten absolvieren
ihre Dienstpflicht an einem Stück. Die Durchdiener ermöglichen subsidiäre
Einsätze während des ganzen Jahres, ohne in jedem Fall auf Angehörige des
Festungswachtkorps oder auf WK-Formationen zurückgreifen zu müssen. Am 15.
Dezember wirD die sechsmonatige Grund- und Fachausbildung der ersten
Durchdiener abgeschlossen. Während dieser Ausbildung sind sie auf mögliche
Einsätze, vor allem auch im Bereich der subsidiären Sicherungseinsätzen,
vorbereitet worden. Ein wesentlicher Vorteil gegenüber WK-Truppen besteht
darin, dass ein längerfristiger Einsatz geplant werden kann, da die Truppen
nicht alle zwei bis drei Wochen ausgewechselt werden müssen.

Der Generalstabschef der Armee erhält zusätzlich die Kompetenz, nach
Rücksprache mit dem Bundesamt für Polizei und auf Gesuch der kantonalen
Regierungen zusätzlich maximal 500 Angehörige der Armee zur Unterstützung
der zivilen Polizeikorps einzusetzen. Der Generalstab erarbeitet im
Einvernehmen mit den betroffenen Polizeikorps und dem Bundesamt für Polizei
den Einsatzbefehl und die Einsatzregeln.

Nach Artikel 67 Militärgesetz können auf Verlangen ziviler Behörden Truppen
im Assistenzdienst zum Schutz von Personen und besonders schutzwürdiger
Sachen bzw. zur Erfüllung anderer Aufgaben von nationaler Bedeutung zur
Verfügung gestellt werden. Die Mittel der zivilen Behörden müssen dabei in
personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht ausgeschöpft sein.

Es hat sich gezeigt, dass der heutige Bestand des Polizeikorps der Stadt
Bern für den Normalbetrieb und kurze Spitzen ausreicht, nicht aber für einen
anhaltenden, umfangreichen Bewachungseinsatz. Seit dem 11. September 2001
hat die Stadt Bern zusätzliche Unterstützung durch die Kantonspolizei und
Angehörige des nordwestschweizerischen Polizeikonkordats erhalten, die aber
diese Unterstützung nicht mehr in diesem Umfang aufrecht erhalten können.