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Unabhängige Expertenkommission "Schweiz - Zweiter Weltkrieg" (UEK) / Archivierung der Unterlagen

Bern, 7. Dezember 2001

Pressemitteilung

Unabhängige Expertenkommission "Schweiz - Zweiter Weltkrieg" (UEK)
Archivierung der Unterlagen

Der Bundesrat hat eine Entscheidung in Bezug auf die Archivierung der
Unterlagen der Unabhängigen Expertenkommission "Schweiz - Zweiter Weltkrieg
 (UEK) getroffen.
Er hat sich für ein Vorgehen in mehreren Etappen ausgesprochen. Der Zugang
zum Archivgut des Bundes, welches von der UEK genutzt wurde, wird vom 1.
Januar 2002 an massgeblich erleichtert sein. Das Verbot, den "Rees-Bericht"
über die Interhandel einzusehen, wird aufgehoben. Der Bundesrat hat das EDI
und das EDA beauftragt, ihm im Jahre 2003 Vorschläge zu unterbreiten, wie
der Zugang zu den Akten der UEK zu regeln sei. Die Rücknahme der Kopien von
Unterlagen privater Herkunft muss vor Ende des Jahres 2003 abgeschlossen
sein. Der Bundesrat fordert alle Unternehmen, die ihre Kopien zurückerhalten
werden, dazu auf, diese aufzubewahren und sicherzustellen, dass sie auch von
Dritten für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden können.

Am 3. Juli 2001 hatte sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, die
wissen-schaftlichen Unterlagen der UEK rasch zugänglich zu machen. Zudem
hatte er den Eigentümern von Privatarchiven die Möglichkeit gegeben, die
Kopien ihrer Unterlagen zurückzuverlangen. Er hatte die involvierten
Departemente beauftragt, ihm Vorschläge in Bezug auf die Modalitäten der
Rücknahme der Kopien und den Zugang zu den Unterlagen der UEK zu
unterbreiten.

Die wichtigsten Elemente der Entscheidung des Bundesrates sind:

1) Rücknahmemodalitäten der Kopien von Unterlagen privater Herkunft:
- Unternehmen, welche die teilweise oder vollständige Rücknahme der Kopien
ihrer Unterlagen wünschen, reichen vor dem 31. März 2002 beim
Schweizerischen Bundesarchiv ein schriftliches Gesuch ein. Bereits
eingereichte Gesuche werden berücksichtigt.
- Die Rückgabe der Kopien wird spätestens am 31. Dezember 2003 abgeschlossen
sein.

2) Zugang zum Archivgut des Bundes, welches von der UEK genutzt wurde:
- Unterlagen, die in den Publikationen der UEK zitiert werden, sind vom 1.
Januar 2002 an frei zugänglich.
- Das Verbot, den "Rees-Bericht" über die Interhandel einzusehen, wird per
1. Januar 2002 aufgehoben.

3) Zugang zu den Unterlagen der UEK:
- Der Bundesrat hat das EDI und das EDA beauftragt, ihm im Jahre 2003
konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie der Zugang zu den Unterlagen der
UEK zu regeln sei.

Der Bundesrat hat am 3. Juli 2001 präzisiert, dass er mit der den
Unternehmen gegebenen Möglichkeit, die Kopien ihrer Unterlagen
zurückzuerhalten, ihre Befürchtung einer widerrechtlichen Verwendung dieser
Kopien berücksichtigt habe. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat alle
Unternehmen, die ihre Kopien zurücknehmen, dazu aufgefordert, sie
aufzubewahren und zu gewährleisten, dass sie für wissenschaftliche Zwecke
genutzt werden können.

Für weitere Auskünfte:
-  Herr François Wisard, Historischer Dienst (EDA), Tel. 031 322 32 47
- Herr Andreas Kellerhals, Vizedirektor Schweizerisches Bundesarchiv (EDI),
Tel. 031 322 92 85

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