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Rechte der Pflanzenzüchter sollen erweitert werden

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 7.12.2001

Rechte der Pflanzenzüchter sollen erweitert werden

Die Rechte der Pflanzenzüchter sollen erweitert und das
Landwirteprivileg geregelt werden. Der Bundesrat hat heute eine
entsprechende Änderung des Sortenschutzgesetzes bis am
30. April 2002 in die Vernehmlassung geschickt.
Die Änderung des Bundesgesetzes über den Schutz von Pflanzenzüchtungen
(Sortenschutzgesetz) soll es erlauben, das Internationale
Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen in der Fassung von
1991 zu ratifizieren. Der Schutzbereich soll erweitert werden,
insbesondere auf Sorten, die sich nur geringfügig von der
Ursprungssorte unterscheiden (zum Beispiel nur in der Farbe). Die
Schutzdauer wird von 20 auf 25 Jahre erhöht.
Als Ausnahme vom Sortenschutzrecht ist vorgesehen, wie bisher für
landwirtschaftliche Kulturarten das Landwirteprivileg zu gewähren.
Danach darf der Landwirt seine Ernte einer geschützten Sorte im
eigenen Betrieb als Vermehrungsmaterial verwenden. Der Bundesrat soll
allerdings Arten, die nicht als Rohstoff für Grundnahrungsmittel oder
Futtermittel dienen, vom Landwirteprivileg ausnehmen können.
Insbesondere diese Bestimmung steht in engem Zusammenhang mit der
geplanten Änderung des Patentgesetzes, für welche die Vernehmlassung
heute ebenfalls eröffnet wurde.

Auskünfte:
Bundesamt für Landwirtschaft, Hauptabteilung Forschung und Beratung,
Eva Tscharland, Tel. 031 322 25 94