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Teilnahme der Schweiz am 2. Weltkongress gegen kommerziell sexuelle Ausbeutung von Kindern in Yokohama, Japan, vom 17.-20. Dezember 2001

Bern, 7. Dezember 2001

Pressemitteilung

Teilnahme der Schweiz am 2. Weltkongress gegen kommerziell sexuelle
Ausbeutung von Kindern in Yokohama, Japan, vom 17.-20. Dezember 2001

Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass die Schweiz am 2. Weltkongress
gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern teilnimmt. Der
Kongress findet vom 17. bis 20. Dezember in Yokohama, Japan, statt. Die
Schweizer Delegation wird vom ehemaligen stellvertretenden Direktor der
Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, Jean-François Giovannini
geleitet. Er wurde für die Dauer des Kongress zum Botschafter ernannt.
Die internationale Zusammenarbeit ist entscheidend im Kampf gegen diese in
allen Weltgegenden zunehmende Geissel. Diese hat eine starke internationale
Komponente, namentlich im Zusammenhang mit Kinderhandel zwecks sexueller
Ausbeutung, illegaler Adoptionen, Verbreitung von Pädophilie und
pornografischer Darstellungen im Internet sowie Sextourismus.
Die Ursachen für die sexuelle Ausbeutung von Kindern sind zahlreich, wie
alle Formen der Diskriminierung: Armut, grenzüberschreitende Kriminalität,
Drogen, HIV/Aids, gestörte Familienverhältnisse, Gewalt in der Familie,
Krisensituationen und bewaffnete Konflikte.
Die Schweiz ist der Ansicht, dass der Kongress in Yokohama eine einmalige
Gelegenheit für die internationale Gemeinschaft ist, um klarzustellen, dass
sexuelle Ausbeutung von Kindern in keiner Form geduldet werden darf, und
dass es sich dabei um Straftaten handelt. Beim Kongress geht es vor allem
darum, die ergriffenen Massnahmen und den seit dem 1. Weltkongress in
Stockholm erzielten Fortschritt zu überprüfen. Dabei werden folgende
Schwerpunktthemen behandelt: Pornografie mit Kindern, Prävention, Schutz und
Wiedereingliederung von Kindern, welche Opfer von sexueller Ausbeutung sind,
Kinderhandel, Rolle und Verantwortung des Privatsektors, Gesetzgebung und
Respektierung der Gesetze sowie das Profil des Ausbeuters von Kindern.
Die Schweiz vertritt ein Vorgehen, das auf dem Gesetz, namentlich auf den
Verfügungen der Konvention zu den Kinderrechten aufbaut. Ferner sollten die
beiden fakultativen Protokolle zu dieser Konvention, die Konvention Nr. 182
der ILO über die Abschaffung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit sowie
die anderen internationalen Instrumente zum Schutz der Menschenrechte die
Hauptpfeiler der künftigen Aktivitäten sein. Die effektive Umsetzung der
Instrumente zum Schutz der Kinderrechte ist eine notwendige Etappe für die
Förderung eines Umfeldes, in dem das Kind respektiert wird.
Alle Staaten müssen legislative, repressive und präventive Massnahme
ergreifen, ebenso Massnahmen zur Rehabilitierung und Wiedereingliederung
sowie zur internationalen Zusammenarbeit. Die Schweiz misst auch der
Ausarbeitung von statistischen Instrumenten und von Indikatoren für die
Bewertung der Fortschritte auf nationaler und internationaler Ebene grosse
Bedeutung bei.
Die Schweiz hofft, dass die von den Staaten im Rahmen anderer
Weltkonferenzen und deren Nachfolgearbeiten eingegangenen Verpflichtungen in
die Resultate dieses Kongresses einfliessen werden.

 Zusammensetzung der Schweizer Delegation:

Herr Jean-François Giovannini, ehemaliger stellvertretender Direktor der
DEZA, Delegationsleiter;

Frau Barbara Fontana, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Sektion
Menschenrechts- und humanitäre Politik der Politischen Abteilung IV des EDA;

Herr Jost Herzog, Zentralstelle für Familienfragen, Bundesamt für
Sozialversicherungen, EDI;

Frau Dorrit Schleiminger, Bundesamt für Justiz, EJPD;

Herr Jürg Schäublin, Bundesamt für Polizei, EJPD;

Frau Katrin Hartmann, arge kipro/ECPAT-Switzerland.

Auskünfte:
Frau Barbara Fontana, EDA, Politische Abteilung IV, Sektion Menschenrechts-
und humanitäre Politik, Tel. 031 / 322 30 59

Herr Jean-François Giovannini steht den Medien am Freitag, 14. Dezember, von
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Bitte mit
Barbara Fontana Kontakt aufnehmen, Tel 031 / 322 30 59.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN