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Bundesrat genehmigt den Richtplan des Kantons Appenzell a. Rh.

MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat genehmigt den Richtplan des Kantons Appenzell Ausserrhoden

Der Bundesrat hat die Neufassung des Richtplans des Kantons Appenzell A. Rh.
heute genehmigt. Die bisherige, aus dem Jahr 1987 stammende Planung, wurde
gesamthaft überarbeitet. Mit der Gutheissung sind einige Auflagen und
Empfehlungen verbunden. Mit dieser Genehmigung wird der neue Richtplan auch
für die Behörden des Bundes und der Nachbarkantone verbindlich.

Der Richtplan 2000 soll zur eigenständigen räumlichen Entwicklung des
Kantons Appenzell Ausserrhoden beitragen. Im Vordergrund steht dabei die
Konsolidierung der bestehenden Raumnutzungen. Eine besondere Stellung im
Appenzeller Richtplan nimmt der angestrebte Lebensraumverbund bei der
Abstimmung zwischen Tourismus, Natur- und Landschaftsschutz ein. Mit den
getroffenen Richtplanfestlegungen sollen unerwünschte Auswirkungen künftiger
Entwicklungen verhindert und eine optimale Nutzung der bestehenden
Raumressourcen angestrebt werden. Der Richtplan Appenzell A. Rh. schafft mit
dieser Ausrichtung günstige Voraussetzungen für eine nachhaltige räumliche
Entwicklung und ist somit eine geeignete Plattform für weiterführende
zukünftige Planungsentscheide.

Die Bevölkerung konnte sich im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zu den
Inhalten des Richtplans äussern, der mit den raumordnungspolitischen
Zielsetzungen des Bundes übereinstimmt

Der Bundesrat stützte sich bei seinem Entscheid auf den Prüfungsbericht des
Bundes-amtes für Raumentwicklung (ARE). Für die weitere Planung lädt der
Bundesrat den Kanton unter anderem ein, Fragen des Raumbedarfes zum Schutz
vor Hochwasser und im Bereich der Trinkwasserversorgung weiter zu klären.

Bern, 7. Dezember 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst