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Weko eröffnet Untersuchung gegen Swisscom

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 6.12.2001

Weko eröffnet Untersuchung gegen Swisscom

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 5. Dezember 2001 eine
Untersuchung gegen Swisscom eröffnet. Dieses Verfahren soll klären, ob
Swisscom gegen das Kartellgesetz verstösst, indem sie den Rechnungen
für die Anschlussgebühren gezielte Eigenwerbung beilegt.

Aufgrund einer Anzeige von Tele2 hat das Sekretariat der
Wettbewerbskommission im August 2001 eine Vorabklärung gegen Swisscom
eröffnet. Diese Vorabklärung hat ergeben, dass Anhaltspunkte für eine
unzulässige Verhaltensweise eines marktbeherrschenden Unternehmens
bestehen. Swisscom legt ihren Rechnungen für die monatliche
Anschlussgebühr Werbeunterlagen für Leistungen aus dem liberalisierten
Markt für Fernmeldedienste bei. Personen, welche zu einem anderen
Fernmeldedienstanbieter gewechselt und Carrier-Preselection gewählt
haben, erhalten gezielte Werbung, mit welcher sie Swisscom
zurückgewinnen will. Während für andere Fernmeldedienstanbieter solche
flächendeckenden Werbeaktionen mit erheblichen Kosten verbunden sind,
kommen für Swisscom nur geringe Zusatzkosten hinzu, weil sie die
monatlichen Rechnungen für die Anschlussgebühr in jedem Fall
verschicken muss.

Die Untersuchung soll nun aufzeigen, ob das Beilegen von
Werbeunterlagen zu den Rechnungen für die monatliche Anschlussgebühr
ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt.

Auskünfte:
Patrik Ducrey 031 324 96 78 / 079 345 01 44
patrik.ducrey@weko.admin.ch