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Besetzte palästinensische Gebiete: Konferenz von Vertragsstaaten der Vierten Genfer Konvention

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
 Bern, 5. Dezember 2001

Pressemitteilung

Besetzte palästinensische Gebiete: Konferenz von Vertragsstaaten der Vierten
Genfer Konvention

Am 5. Dezember 2001 fand in Genf eine Konferenz von Vertragsstaaten der
Vierten Genfer Konvention über die Anwendung des humanitären Völkerrechts in
den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem,
statt. Diese Zusammenkunft stand unter dem Vorsitz von Botschafter Peter
Maurer, Leiter der politischen Abteilung « Menschliche Sicherheit » beim
EDA. 122 Teilnehmer, davon 114 Mitgliedstaaten und 8 andere Teilnehmer oder
Beobachter nahmen an ihr teil.

Vertragsstaaten hörten drei Vertreter der humanitären Sache an: das IKRK
(Herrn François Bugnion, Mary Robinson, Hochkommissarin für Menschenrechte,
und Herrn Peter Hansen, Generalkommissar der UNRWA.

Vertragsstaaten aus verschiedenen Gebieten oder Staatengruppen aus aller
Welt ergriffen anschließend das Wort:

- Jordanien im Namen der Hohen Vertragsparteien (HVP) der Arabischen Liga;
- Belgien im Namen der HVP der Europäischen Union und anderer;
- Südafrika im Namen der HVP der Bewegung der blockfreien Staaten;
- Malaisia im Namen der HVP der Organisation der Islamischen Konferenz;
- China;
- Kanada seitens der westlichen Länder und anderer;
- Russland seitens der ost- und mitteleuropäischen Länder:

Die Delegationsleiter waren auf der Ebene von hohen Beamten. Die Anwesenheit
des jordanischen Außenministers, Herr Abdel-Elah Khatib, ist hervorzuheben.

Diese Konferenz bestätigte im Rahmen einer Erklärung erneut, dass die Vierte
Genfer Konvention auf die besetzten  palästinensischen Gebiete,
einschließlich Ost-Jerusalem, anwendbar ist.  Mit dem Ziel, die
Zivilbevölkerung zu schützen, wies die Erklärung nochmals auf die
allgemeinen Verpflichtungen aller Mitgliedstaaten, die jeweiligen
Verpflichtungen der Konfliktparteien und die spezifischen Pflichten der
Besatzungsmacht hin.  Die Erklärung erinnert an das anwendbare Recht; sie
weist auf die in der Vierten Konvention vorgesehenen Mechanismen hin.

Ihr Ziel ist somit ein humanitäres Anliegen und bezieht sich auf die
derzeitige Dringlichkeit, d.h. die Art und Weise wie die Zivilbevölkerung
durch universelle Regeln bis zum Ende der Feindseligkeiten und der Besetzung
zu schützen ist. Die Erklärung bildet auch eine Ermutigung für die
Wiederaufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf einen gerechten und
dauerhaften Frieden.

Diese Konferenz ist ein wichtiger gemeinsamer diplomatischer Schritt, der
auf die Einhaltung des Rechts in einer bestimmten humanitären Krise abzielt.
Für die Schweiz lässt sich der Erfolg dieser Konferenz nur an ihrer
Auswirkung auf die humanitäre Lage vor Ort messen, d.h. nur am Schutz der
Zivilbevölkerung. Die Weiterverfolgung der Konferenz wird nun darin liegen,
dass alle betroffenen Akteure die in der Erklärung erneut erwähnten Regeln
in die Tat umsetzen.

Von den 189 Vertragsstaaten haben nur 3 sich geweigert, an dieser Konferenz
teilzunehmen. Die Erklärung, die ausdrücklich von allen Teilnehmern
unterstützt wird, stellt somit ein repräsentatives Dokument für die
Meinungsübereinstimmung innerhalb der Staatengemeinschaft dar.