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Anpassungen bei Verordnungen der Luftwaffe

3003 Bern, 30. November 2001

Medieninformation

Anpassungen bei Verordnungen der Luftwaffe

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Revision der Verordnung über den
militärischen Flugdienst und der Verordnung über das Überwachungsgeschwader
genehmigt. Die beiden Verordnungen regeln einerseits den militärischen
Flugdienst, andererseits die Rechte und Pflichten der Angehörigen des
Überwachungsgeschwaders. Die Inkraftsetzung des Bundespersonalgesetzes per
1. Januar 2002 sowie die neue Pilotenausbildung machten die Revision nötig.

Damit ergibt sich für die der Verordnung über den militärischen Flugdienst
und der Verordnung über das Überwachungsgeschwader unterstellten Personen
eine neue personalrechtliche Ausgangslage. Diese macht eine Überarbeitung
und Anpassung der beiden Erlasse nötig. Nebst der Anpassung an das neue
Bundespersonalrecht wurde das neue Ausbildungskonzept für Militärpilotinnen
und Militärpiloten rechtlich verankert. Es sieht eine strikte Trennung
zwischen militärischer und fliegerischer Ausbildung vor.

Vor dem Eintritt in die Pilotenschule der Luftwaffe muss die militärische
Ausbildung bis zur Brevetierung als Leutnant abgeschlossen werden.
Anschliessend beginnt die 3 1/2 Jahre dauernde Pilotenschule der Luftwaffe.
Als weiteres Novum werden in Übereinstimmung mit dem neuen Armeeleitbild ab
nächstem Jahr keine Milizmilitärpiloten mehr ausgebildet.
Berufsmilitärpiloten können jedoch nach dem beruflichen Ausscheiden aus der
Luftwaffe bei Bedarf weiterhin als Milizmilitärpiloten eingesetzt werden.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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