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Bundesrat unterstützt Schaffung einer Justizkommission

Hilfsorgan des Parlaments für Richterwahlen und Oberaufsicht

Der Bundesrat stimmt der Schaffung einer Justizkommission zu, die das Parlament bei der Vorbereitung der Richterwahlen sowie bei Ausübung der Oberaufsicht über die erstinstanzlichen Gerichte des Bundes unterstützt. Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold wird bei der parlamentarischen Beratung der Totalrevision der Bundesrechtspflege diesen Vorschlag der Rechtskommission des Ständerates unterstützen.

Die Rechtskommission des Ständerates hat die Botschaft zur Totalrevision der Bundesrechtspflege (siehe Pressemitteilung vom 1. März 2001) aufgeteilt: Zuerst behandelt sie das Bundesgesetz über das Bundesstrafgericht (SGG); erst anschliessend wird sie die Bundesgesetze über das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht beraten. Bei der Behandlung des SGG hat sich die Rechtskommission einstimmig für die Schaffung einer Justizkommission entschieden und einen separaten Gesetzesentwurf ausgearbeitet. Dieses Hilfsorgan des Parlaments soll bei der Vorbereitung sämtlicher Richterwahlen mitwirken (Wahlen ins Bundesgericht, Bundesstrafgericht, Bundesverwaltungsgericht und Militärkassationsgericht). Zudem soll die aus sieben nebenamtlichen Mitgliedern zusammengesetzte Justizkommission das Parlament bei der Ausübung der Oberaufsicht über das Bundesstrafgericht und das Bundesverwaltungsgericht unterstützen.

Nach Ansicht des Bundesrates gewährleistet die Justizkommission eine sorgfältige Vorbereitung der Richterwahlen nach fachlichen Kriterien. Es ist auch nachvollziehbar, dass die Bundesversammlung allein mit den bestehenden parlamentarischen Kommissionen (Geschäftsprüfungskommissionen und Finanzkommissionen) die Oberaufsicht über die erstinstanzlichen Bundesgerichte nicht hinreichend wahrnehmen kann. Der Bundesrat hält nicht mehr an seinen ursprünglichen Anträgen fest (Richterwahl durch den Bundesrat, Verzicht auf ein weiteres Aufsichtsorgan neben dem Parlament) und unterstützt den Vorschlag der Rechtskommission des Ständerates.

Bern, 30. November 2001

Weitere Auskünfte:

Marino Leber, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 30