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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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"Effizienz-Vorlage" tritt am 1. Januar 02 in Kraft

Bund erhält neue Verfahrenskompetenzen zur Bekämpfung der Schwerstkriminalität

Der Bund erhält am 1. Januar 2002 neue Verfahrenskompetenzen für Delikte in den Bereichen grenzüberschreitende Organisierte Kriminalität (OK), Geldwäscherei, Korruption und Wirtschaftskriminalität. Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, die im Dezember 1999 vom Parlament verabschiedeten "Massnahmen zur Verbesserungen der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung" am 1. Januar 2002 vollumfänglich in Kraft zu setzen. Gleichzeitig in Kraft treten Anpassungen der Bundesstrafrechtspflege im Hinblick auf die Strafverfolgung wegen Völkermordes.

Die in der sogenannten "Effizienz-Vorlage" zusammengefassten Aenderungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) und des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege (BStP) sehen vor, dass für komplexe interkantonale und internationale Ermittlungen im Kampf gegen OK, Geldwäscherei und Korruption nicht mehr die Kantone zuständig sind, sondern der Bund. Die Verfahrensführung durch den Bund ist in diesen drei Deliktsbereichen gemäss dem Willen des Parlaments zwingend vorgesehen. Im Bereich der internationalen bzw. interkantonalen Wirtschaftskriminalität soll der Bund hingegen die Kantone in Zukunft massgeblich entlasten, indem er Verfahren selbständig eröffnet oder auf Ersuchen der Kantone solche übernimmt. Damit die Verfahren neu auf Bundesebene geführt werden können, wenn die Effizienz-Vorlage am 1. Januar 2002 in Kraft tritt, sind die Strafverfolgungsbehörden und die Polizei des Bundes (Bundesanwaltschaft, Bundesamt für Polizei) im Lauf des letzten halben Jahres ausgebaut worden. Dieser Auf- und Ausbau, an dem auch das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt beteiligt ist, wird in den nächsten Jahren etappenweise und in rollender Planung weitergeführt.

Mit der "Effizienz-Vorlage" wird die Bundesanwaltschaft neu der fachlichen Aufsicht der Anklagekammer des Bundesgerichts unterstellt, während die administrative Aufsicht beim Bundesrat bleibt. Ausgebaut werden weiter die Verteidigungsrechte im gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren. Es wird ein generelles Beschwerderecht gegen jede Amtshandlung oder jedes Säumnis des Bundesanwalts bei der Anklagekammer des Bundesgerichts eingeführt.

Bern, 30. November 2001

Weitere Auskünfte:

Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef Bundesanwaltschaft, Tel. 031 324 324 0