"Sans-Papiers": Der Bundesrat bekräftigt seine Haltung
In Antworten auf parlamentarische Vorstösse setzt sich die Regierung erneut mit papierlosen Ausländerinnen und Ausländern auseinander
Der Bundesrat hat am Mittwoch zu mehreren parlamentarischen Vorstössen betreffend rechtswidrig anwesende Ausländerinnen und Ausländer ("sans papiers") Stellung genommen. Er lehnt es ab, besondere Kontingente zu schaffen oder die Anforderungen für die Bewilligung von Härtefallen befristet zu reduzieren. Zudem sprach er sich gegen ein Moratorium beim Vollzug von Wegweisungen und auch gegen einen "Runden Tisch" zu diesem Thema aus. Für schwerwiegende Härtefälle sind bereits heute im Rahmen des geltenden Rechts Lösungen möglich.
Seit dem Sommer halten in der Schweiz verschiedene Gruppierungen Kirchen und öffentliche Gebäude besetzt. Sie fordern eine kollektive Regelung für Personen ohne Anwesenheitsberechtigung in der Schweiz. Der Bundesrat hat wiederholt dargelegt, dass er eine solche Regelung ablehnt. Das Beispiel anderer europäischer Länder zeigt, dass sich mittels Amnestien die Zahl der illegal anwesenden Ausländerinnen und Ausländer längerfristig nicht wirksam begrenzen lässt.
Zahlreiche neue Vorstösse im Parlament
In den eidgenössischen Räten wurden mehrere Vorstösse zur Situation der "sans-papiers" eingereicht. Auf drei davon sei hier stellvertretend kurz eingangen:
Kantone einstimmig für Politik des Bundesrates
Ihm Rahmen des geltenden Rechts besteht nach der Auffassung des Bundesrates genügend Spielraum, um im Einzelfall humanitären Überlegungen Rechnung zu tragen. Die Bundesbehörden sind bereit, alle Gesuche wohlwollend zu prüfen, sofern die kantonalen Behörden mit einer Anwesenheitsregelung ausdrücklich einverstanden sind. Für einen Vollzugsstopp bei Wegweisungen besteht daher kein Anlass.
Das Bundesamt für Ausländerfragen und das Bundesamt für Flüchtlinge haben ihre Praxis in einem Rundschreiben erläutert und dieses den Mitgliedern der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) zur Stellungnahme unterbreitet. Ziel des Rundschreibens ist es, bei den kantonalen Behörden, aber auch bei den betroffenen Personen im Hinblick auf die politische Diskussion Transparenz zu schaffen.
An der Konferenz der KKJPD vom 8.-9. November 2001 sprachen sich die Vertreter der Kantone einstimmig für die Politik des Bundesrates aus. Sie lehnten eine allgemeine Amnestie oder die Schaffung eines besonderen Kontingents für illegal anwesende Ausländerinnen und Ausländer ab. Ein Moratorium beim Vollzug von Wegweisungen oder die Schaffung eines Runden Tisches wurde ebenfalls abgelehnt.
Bern, 21. November 2001
Weitere Auskünfte:
Albrecht Dieffenbacher, Bundesamt für Ausländerfragen, Tel: 031 / 325 95 42
Christoph Müller-Tragin, Informationsdienst BFA, Tel: 031 / 325 90 32
Brigitte Hauser-Süess, Informationsdienst BFF, Tel. 325 93 50
Dominique Boillat, Informationsdienst BFF, Tel. 325 98 80