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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Zivilstandsämter: Bundesrat hält an minimalem Beschäftigungsgrad von 40 Prozent fest

 

Um eine zuverlässige Führung der Zivilstandsregister zu gewährleisten, wird ein minimaler Beschäftigungsgrad von 40 Prozent für Zivilstandsbeamte und -beamtinnen gefordert. Ausnahme- und Übergangsbestimmungen berücksichtigen die Interessen der mittleren und kleineren Gemeinden sowie die Bedürfnisse der Bevölkerung. Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort auf zwei parlamentarische Vorstösse fest, die er zur Ablehnung empfiehlt.

Der Bundesrat ist in zwei parlamentarischen Vorstössen - einem Postulat von Nationalrat Walter Decurtins und einer Empfehlung von Ständerätin Vreni Spoerry - aufgefordert worden, den minimalen Beschäftigungsgrad von 40 Prozent zu überprüfen bzw. den einwandfreien Vollzug des Zivilstandswesens nicht an den Beschäftigungsgrad zu knüpfen. Beide Vorstösse verlangen zudem grosszügige Ausnahmeregelungen.

Der Bundesrat hält es für unzweckmässig, die erst am 1. Januar 2000 in Kraft getretene Änderung der Zivilstandsverordnung wieder rückgängig zu machen. Er hat den minimalen Beschäftigungsgrad zusammen mit der Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen und mit dem Schweizerischen Verband für Zivilstandswesen festgelegt. Zudem hat er eine alternative Lösung angeboten: Kleine Zivilstandskreise können unverändert belassen werden, wenn Zivilstandsbeamte und -beamtinnen mehrere Kreise betreuen und auf diese Weise den minimalen Beschäftigungsgrad erfüllen. In besonders begründeten Fällen kann zudem das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) dauernde Ausnahmen bewilligen. Schliesslich können die Kantone dank der sechsjährigen Übergangsfrist die Restrukturierung auf das Projekt "Infostar" (elektronische Führung der Personenstandsregister mit zentraler Datenbank und landesweiter Vernetzung der Zivilstandsbehörden) abstimmen.

Restrukturierung insgesamt auf guten Wegen

Auch wenn die neue Einteilung der Zivilstandskreise nicht überall reibungslos vor sich geht und politisch heikel sein kann, kommt die Restrukturierung insgesamt gut voran und ist in mehreren Kantonen bereits umgesetzt oder beschlossen worden.. Die Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen hat sich an der diesjährigen Jahresversammlung für die Restrukturierung ausgesprochen und den Bund aufgefordert, die geltende Regelung durchzusetzen.

Weiterhin Trauungen in den einzelnen Gemeinden

Die neue Regelung in der Zivilstandsverordnung ermöglicht dank den Ausnahme- und Übergangsbestimmungen, die Interessen der mittleren und kleineren Gemeinden sowie die Bedürfnisse der Bevölkerung gebührend zu berücksichtigen und angemessene Lösungen zu finden. So können selbst in stark vergrösserten Zivilstandskreisen weiterhin Trauungen in den einzelnen Gemeinden durchgeführt werden. Auch Todesfälle können der Gemeindeverwaltung zuhanden des regionalen Zivilstandsamtes gemeldet werden.

Nach vertieften Abklärungen hat das EJPD das Gesuch des Kantons Zürich für eine weitreichende Ausnahmebewilligung vom minimalen Beschäftigungsgrad abgelehnt.

Bern, 21. November 2001

Weitere Informationen:

Rolf Reinhard, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 53 48