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Wiederverkauf von Ferienwohnungen lockern

Bundesrat stimmt den Vorschlägen der Rechtskommission des Nationalrats zu

Wiederverkäufe von Ferienwohnungen zwischen Ausländern sollen nicht mehr an das kantonale Kontingent angerechnet werden. Zudem soll die Pflicht zur schrittweisen Herabsetzung der jährlichen Bewilligungskontingente aufgehoben werden. Der Bundesrat stimmt der von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats ausgearbeiteten Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland zu.Die Veräusserung von Ferienwohnungen an Ausländer ist nur im Rahmen eines Kontingents erlaubt. Der auf eine parlamentarische Initiative von Ständerat Simon Epiney zurückgehende Vorentwurf der Kommission will diese Bestimmung lockern. In Zukunft soll die Übertragung einer Ferienwohnung oder einer Wohneinheit in einem Apparthotel von einem Ausländer auf einen anderen Ausländer nicht mehr an das kantonale Kontingent angerechnet werden. Dank dieser Lockerung der Gesetzesbestimmungen lassen sich die eingesparten Kontingentseinheiten für Veräusserungen durch Schweizer frei halten. Der Bundesrat erachtet die von der Kommission beantragte Lockerung als vertretbar.

Im Rahmen der Gesetzesänderung soll zudem die Pflicht zur schrittweisen Herabsetzung der gesamtschweizerischen Höchstzahl jährlicher Bewilligungskontingente für Ferienwohnungen aufgehoben werden. Der Bundesrat soll diese Höchstzahl nach eigenem Ermessen und unbefristet festsetzen können, jedoch im Rahmen einer im Gesetz festgelegten oberen Grenze. Auch diesem Vorschlag der Kommission stimmt der Bundesrat zu. Die Beibehaltung der Pflicht zur schrittweisen Herabsetzung der gesamtschweizerischen Bewilligungskontingente würde schon bald zu einer so geringen Zahl führen, dass eine sinnvolle Verteilung auf die Kantone kaum mehr möglich wäre. Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagene Höchstzahl von 1500 Einheiten erachtet der Bundesrat im Vergleich zu den 1420 Einheiten für das laufende Jahr als angemessen.

Bern, 21. November 2001

Weitere Auskünfte:

Jürg Schumacher, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 32