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Ministertreffen zum 50. Jahrestag der Genfer Konvention

Der Bundesrat hat gemeinsam mit dem Uno-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) ein Ministertreffen der 141 Vertragsstaaten der Genfer Flüchtlings-konvention einberufen. Anlass dieses Treffens, das am 12. und 13. Dezember 2001 am Sitz der Vereinten Nationen in Genf stattfinden wird, ist der fünfzigste Jahrestag der Genfer Konvention von 1951. Die Zusammenkunft dient vor allem dazu, die Bedeutung der Konvention und ihres Protokolls von 1967 als zentrales Instrument des Flüchtlingsschutzes zu bekräftigen. Die Teilnehmenden werden dies mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung zum Ausdruck bringen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Flüchtlingskonvention das erste internationale Abkommen, welches sich ausschliesslich und umfassend den Flüchtlingen widmete. Die Konvention legt eine Reihe von grundlegenden Rechten fest, die zumindest denen von Ausländerinnen und Ausländern, die sich rechtmässig in einem bestimmten Land aufhalten, entsprechen. Sie trägt der internationalen Dimension von Flüchtlingskrisen und der Notwendigkeit der internationalen Zusammenarbeit Rechnung, einschliesslich einer Lastenteilung zwischen den Staaten.

Schutz der Flüchtlinge muss gewährleistet bleiben

Tiefgreifende Veränderungen haben in den vergangenen Jahren Fluchtbewegungen und die Aufnahme von Flüchtlingen geprägt. Dieser ständige Wandel erfordert entsprechende Anpassungen, wobei jedoch der Schutz der Flüchtlinge gewährleistet bleiben muss. Die Schweiz und mit ihr viele andere Staaten, welche die Genfer Konvention unterzeichnet haben, sind mit immer neuen Konflikten, grossen Wanderungsbewegungen und hohen Aufnahmekosten sowie mit Menschenhandel, Missbräuchen und einigen ungelösten Flüchtlingssituationen konfrontiert.

Der Bundesrat erachtet es daher als wichtig, die Bedeutung der Genfer Konvention zu bestätigen, ihre Umsetzung zu verstärken und die nötigen Anpassungen vorzunehmen, um den heutigen Herausforderungen begegnen zu können. Das Jubiläum der Genfer Konvention soll auch dazu dienen, dass Staaten dieses Abkommen ratifizieren, die dies bis anhin noch nicht getan haben.

Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit

Der Text der Erklärung, welche am 13. Dezember offiziell verabschiedet wird, sieht vor, die internationale Zusammenarbeit zu verstärken, um die Vertriebenen besser schützen zu können. Die Erklärung, die anlässlich einer vorbereitenden Sitzung ausgearbeitet wurde, ist als Beginn eines Prozesses und als Denkanstoss zu verstehen.

Das Treffen wird ausserdem Gelegenheit bieten, Gespräche über verschiedene aktuelle Themen zu führen, die mit der Anwendung und der Umsetzung der Konvention zusammenhängen. Eines der Themen wird beispielsweise die Frage der "massiven Zuströme" und die möglichen Antworten darauf sein. Ein weiteres "Round-Table-Gespräch" unter dem Titel "zeitgenössische Herausforderungen" befasst sich mit Fragen der Sicherheit oder auch der Finanzierung der humanitären Hilfe für diejenigen Länder, die dazu nicht in der Lage sind.

Die Organisatoren der Konferenz erinnern daran, dass die sogenannt reichen Länder die Last der Aufnahme und des Schutzes der Flüchtlinge nicht alleine tragen. Die Industriestaaten neigen dazu, zu vergessen, dass das Phänomen vielgestaltig ist und die südlichen Länder wegen der in vielen Staaten und Regionen herrschenden Konflikte einen wesentlich höheren Tribut bezahlen. Die reichen Länder sind daher aufgerufen, den Ländern zu helfen, die, obwohl sie bereits von Armut und Elend geplagt sind, eine erhebliche Anzahl von Flüchtlingen und Vertriebenen aufnehmen müssen.

Bern, 21. November 2001

Weitere Auskünfte:

Brigitte Hauser-Süess, Informationsdienst BFF, ( 031/ 325 93 50

Dominique Boillat, Informationsdienst BFF, ( 031/ 325 98 80