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Neues Betriebsreglement für den Flughafen Zürich: Eckwerte standen im Mittelpunkt der Debatte

MEDIENMITTEILUNG

Neues Betriebsreglement für den Flughafen Zürich: Eckwerte standen im
Mittelpunkt der Debatte

Unter der Leitung von Ständerat Hans Lauri (Bern) hat das zweite
Koordinationsgespräch zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL)
stattgefunden. Vertreter von Bund und Kantonen, der Flughäfen Zürich und
Basel-Mülhausen, von Skyguide und Swissair/Crossair berieten unter anderem
über die Eckwerte der Varianten für das neue Betriebsreglement des
Flughafens Zürich.

Mit der neuen Betriebskonzession für 50 Jahre hat der Flughafen Zürich vom
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Mai
2001 die Auflage erhalten, bis ein Jahr nach der Unterzeichnung des
Staatsvertrages Schweiz-Deutschland über den Flugverkehr nach Zürich den
Entwurf eines neuen Betriebsreglementes vorzulegen. Den Staatsvertrag haben
Repräsentanten der beiden Länder am 18. Oktober 2001 in Bern unterzeichnet.

Voraussetzung für die Genehmigung des Betriebsreglementes durch das
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist das im Rahmen des Sachplans
Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) zu erarbeitende Objektblatt für den
Flughafen Zürich. Es enthält unter anderem die raumplanerischen Bedingungen
für den Betrieb des Flughafens. Die Genehmigung dieses Objektblattes liegt
in der Kompetenz des Bundesrates.

Am 1. SIL-Koordinationsgespräch vom 25. Oktober hatte die Flughafen Zürich
AG (Unique) fünf Varianten für das künftige Betriebsreglement präsentiert.
Heute Donnerstag standen die den Varianten zugrunde liegenden Eckwerte im
Mittelpunkt der Debatte. Die Flughafen Zürich AG lieferte eine Reihe
ergänzender Angaben vor allem zu den umstrittenen Punkten Nachtruhe und
Anzahl der prognostizierten Flugbewegungen. Diese Informationen dienen den
Kantonen als weitere Grundlagen für ihre Entscheidfindungsprozesse.

Zudem orientierte das Flugsicherungsunternehmen Skyguide über mögliche neue
Warteräume im schweizerischen Luftraum. Weiteres Thema waren die Kriterien,
nach denen die von Unique vorgelegten Varianten beurteilt werden sollen.
Unter anderem werden sie an den Lärmbelastungen und den Investitionskosten
für nötige Infrastrukturanlagen gemessen. Während die Kantone frei sind, die
Bewertungskriterien zu übernehmen, sind sie für die Bundesstellen
verbindlich.

Die beteiligten Kantone und Bundesstellen haben nun bis Anfang Februar 2002
Zeit, zu den Betriebsvarianten Stellung zu beziehen. Auf der Basis dieser
Stellungnahmen wird die Flughafen Zürich AG die Varianten konkretisieren.
Das nächste SIL-Koordinationsgespräch findet im März kommenden Jahres statt.
Bis im Sommer 2002 soll der Koordinationsprozess mit der Variantenwahl
abgeschlossen werden. Danach laufen die Erarbeitung des SIL-Objektblattes
und das Bewilligungsverfahren für das Betriebsreglement in eigenständigen
Prozessen weiter.

Bern, 22. November 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Hans Lauri, Gesprächsleiter, Telefon 079 429 71 24
 Paul Hug, BAZL-Projektleiter SIL, Telefon 031 325 98 61 (für Fachfragen)