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Harmonisierung der Führerausweisvorschriften mit EG-Richtlinien

MEDIENMITTEILUNG

Harmonisierung der Führerausweisvorschriften mit EG-Richtlinien

Der Bundesrat will die schweizerischen Führerausweiskategorien mit
denjenigen der EG harmonisieren. Die Verordnung über die Zulassung von
Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV) soll deshalb teilrevidiert
werden. Die Änderungsvorschläge sind bei den Kantonen, politischen Parteien
sowie interessierten Verbänden und Organisationen in die Vernehmlassung
geschickt worden.

Die Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum
Strassenverkehr (VZV) soll teilrevidiert werden. Ziel ist eine
grösstmögliche Harmonisierung des schweizerischen mit dem europäischen
Führerausweisrecht. Im Vernehmlassungsentwurf wird vorgeschlagen, die
EG-Hauptkategorien (Motorräder, Personenwagen und ihre Anhänger, schwere
Motorwagen) unverändert zu übernehmen.

Die übrigen vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere die Führer und
Führerinnen von motorisierten Zweirädern. Sie sollen ab dem 16. Altersjahr
den Führerausweis der Unterkategorie A1 erwerben und damit Motorräder mit
einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht
mehr als 11 kW fahren dürfen. Im Gegenzug zur Herabsetzung des Mindestalters
soll die Ausbildung verstärkt werden. Da europäische Vorschriften nur für
Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h bestehen,
soll die Vernehmlassung insbesondere auch aufzeigen, wie die heutigen
Kleinmotorräder in das neue System zu integrieren sind.

Wer ab dem 1. Januar 2003 Fahrzeuge führen will, die mehr als acht
Sitzplätze neben dem Führersitz aufweisen, muss im Besitze des
Führerausweises der Kategorie D oder der Unterkategorie D1 sein.
Voraussetzung für die Erteilung der Unterkategorie D1 (Kleinbusse mit max.
16 Sitzplätzen neben dem Führersitz) sind ein Mindestalter von 21 Jahren,
eine unbescholtene Fahrpraxis von mindestens einem Jahr sowie das
erfolgreiche Bestehen der Zusatztheorieprüfung (Arbeits- und Ruhezeit sowie
weitere Transportvorschriften) und einer praktischen Führerprüfung.
Bisherigen Inhabern der Kategorie D2 soll die neue Unterkategorie D1
prüfungsfrei erteilt werden (Besitzstandwahrung).

Die dem EG-Recht angeglichenen Führerausweiskategorien bedingen Neuerungen
in der Fahrausbildung. So soll künftig das Bestehen der Theorieprüfung
Voraussetzung bilden für die Erteilung des Lernfahrausweises und die
Teilnahme am Verkehrskunde-Unterricht. Die Vernehmlassung dauert bis am 15.
Februar 2002, die vorgeschlagenen Änderungen sollen am 1. Januar 2003 in
Kraft treten.

Bereits seit dem 1. August in Kraft sind neue Vorschriften betreffend die
Mindestausbildung der Führer von Last- und Gesellschaftswagen. Sie wurden im
Rahmen der Umsetzung der bilateralen Verträge (Landverkehrsabkommen)
erlassen.

Bern, 22. November 2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Michael Gehrken, Bundesamt für Strassen, 031 324 14 91.

Beilagen unter: http://www.astra.admin.ch/d/news/index.html