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206 Stellungnahmen zum neuen Radio- und Fernsehgesetz

MEDIENMITTEILUNG

206 Stellungnahmen zum neuen Radio- und Fernsehgesetz

In der Vernehmlassung zum Entwurf für ein neues Radio- und Fernsehgesetz
sind 206 Stellungnahmen eingegangen. Die Mehrzahl unterstützt die
Stossrichtung des Revisionsprojekts, doch üben viele Eingaben Kritik an der
konkreten Umsetzung der Ziele. Der Bundesrat hat das Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, eine Botschaft ans
Parlament auszuarbeiten. In diesem Rahmen werden die im
Vernehmlassungsverfahren vorgebrachten Argumente vertieft geprüft.

Der im Dezember 2000 vorgelegte RTVG-Entwurf sieht ein duales System vor:
Einerseits soll die SRG weiterhin für einen wirksamen Service public mit
hohem Qualitätsanspruch sorgen, anderseits wird die Regulierungsdichte bei
privaten Veranstaltern reduziert. Diesem Ansatz wurde im
Vernehmlassungsverfahren weitgehend zugestimmt. Die Mehrzahl der
Stellungnahmen beanstandet weniger die konzeptionellen Ziele der
Gesetzgebung als vielmehr deren konkrete Umsetzung. Verschiedene Eingaben
betrachten die vorgesehenen Einschränkungen sowohl gegenüber der SRG als
auch gegenüber den privaten Programmveranstaltern als übertrieben. Im
Bereich der SRG werden namentlich die Wahl der gesamten Oberleitung durch
den Bundesrat und das Sponsoringverbot überwiegend negativ beurteilt; im
Bereich der privaten Veranstalter wird in vielen Eingaben eine weitere
Lockerung der Werbe- und Sponsoringvorschriften verlangt. Mehrheitlich
negative Reaktionen hat der vorgeschlagene Verzicht auf das bisherige
Gebührensplitting für private Radio- und Fernsehveranstalter ausgelöst.
Zahlreiche Antworten empfinden die Regelungsdichte als zu hoch. Auf der
anderen Seite wird der eingeschlagene Kurs teilweise ausdrücklich begrüsst.

Das UVEK hat die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und in einem rund
60 Seiten umfassenden Bericht zusammengefasst. Die Erkenntnisse aus dem
Vernehmlassungsverfahren werden in die Botschaft einfliessen, die der
Bundesrat den Eidgenössischen Räten vorliegen wird. Der Bundesrat rechnet
damit, dass dies im Sommer 2002 geschehen wird. Das neue Gesetz könnte
danach frühestens auf das Jahr 2004 in Kraft treten.

Bern, 22.November.2001

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte:
Martin Dumermuth, Bundesamt für Kommunikation - BAKOM, Tel. 032 / 327 55 45

(Der Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens ist verfügbar
unter: www.bakom.ch)