Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrat verabschiedet Anpassung verschiedener Rechtsgrundlagen im Aufgabenbereich des BAP

Der Bundesrat hat am Mittwoch die Verordnungsgrundlage für das neue informatisierte Personennachweis-, Aktennachweis- und Verwaltungssystem IPAS verabschiedet. Ebenfalls verabschiedet wurde die Verordnung über die Bearbeitung erkennungsdienstlicher Daten sowie die Teilrevision der Verordnungen über das Nationale Zentralbüro Interpol Schweiz und über das Zentrale Ausländerregister (ZAR)

Im Rahmen des Reorganisationsprojekts zur Bereinigung der Strukturen im Polizeibereich des Bundes ("Strupol") sind am 1. Januar 2001 die präventivpolizeilichen und die strafverfolgenden Aufgaben des Bundesamtes für Polizei (BAP) organisatorisch entflochten worden. Die ehemalige BAP-Abteilung "kriminalpolizeiliche Zentralstellendienste" und die "Bundespolizei" wurden durch die neu geschaffenen BAP-Hauptabteilungen "Bundeskriminalpolizei (BKP)" und "Dienst für Analyse und Prävention (DAP)" abgelöst.

Diese Entwicklungen erfordern eine Anpassung verschiedener Rechtsgrundlagen im Bereich des Aufgabenbereiches des BAP. Sie führen zur Ablösung der heutigen Verordnung über den Erkennungsdienst, die sowohl Rechtsgrundlage für den Zentralen Aktennachweis ZAN als auch Ausführungsbestimmung von Art. 351septies StGB (Speicherung und Abgleich erkennungsdienstlicher Daten) war.

Ab 1. Januar 2002 wird ZAN durch IPAS ersetzt, wie dies in Art. 351octies StGB vorgesehen und in der vom Bundesrat verabschiedeten Verordnung beschrieben ist. Mit IPAS wird ermöglicht, Einzelfälle in verschiedenen Bereichen des BAP zu bearbeiten, wie der Interpol-Schriftverkehr und der Erkennungsdienst. Sobald diese Applikationen in Betrieb genommen worden sind, lässt sich mittels IPAS und anhand einer Indexfunktion feststellen, ob im BAP Daten einer bestimmte Person bearbeitet werden. Nicht zuletzt wird mithilfe dieser informatikgestützen Dossierverwaltung die Arbeit rationalisiert.

Die Aufgaben des Erkennungsdienstes des Amtes sowie die AFIS-Datenbank (Automatisiertes Fingerabdruck-Identifikationssystem) sind in der neuen Verordnung über die Bearbeitung erkennungsdienstlicher Daten geregelt.

Bern, 21. November 2001

Weitere Auskünfte:

Pierre-Yves Huguenin, Bundesamt für Polizei, Tel: 079/301 72 91