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Bundesrat will Forschung an embryonalen Stammzellen in einem eigenen Bundesgesetz regeln

 Eidgenössisches Departement des Innern
MEDIENMITTEILUNG
Bern, 21. November 2001

Bundesrat will Forschung an embryonalen Stammzellen in einem eigenen
Bundesgesetz regeln

Der Bundesrat hat entschieden, die Forschung an menschlichen Embryonen in
einem eigenen Bundesgesetz zu regeln. Ursprünglich war vorgesehen, diese
Frage im Bundesgesetz über die Forschung am Menschen zu regeln, das sich
derzeit in Ausarbeitung befindet. Angesichts der Aktualität der Frage
erteilte der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement des Innern jedoch den
Auftrag, ein gesondertes Bundesgesetz über die Forschung an Embryonen zu
erarbeiten. Dieses soll bereits im Frühjahr des nächsten Jahres in die
Vernehmlassung geschickt werden. In diesem Gesetz gilt es zu klären, ob und
falls ja unter welchen Bedingungen überzählige Embryonen und daraus
gewonnene embryonale Stammzellen für die Forschung verwendet werden dürfen.
Der Bundesrat hat die Absicht, das Bundesgesetz über die Forschung an
Embryonen zu einem späteren Zeitpunkt in das Gesetz über die Forschung am
Menschen zu integrieren.

Die Stammzellenforschung hat zum Ziel, Therapien gegen bisher nicht oder nur
schlecht behandelbare Krankheiten wie Parkinson oder Diabetes zu entwickeln.
Die Erarbeitung und die parlamentarische Diskussion des
Fortpflanzungsmedizingesetzes fanden statt, bevor die Forschung an
embryonalen Stammzellen in den Fokus der Wissenschaft rückte. Es handelt
sich dabei um ein Forschungsgebiet, welches in der Schweiz bisher weder klar
noch abschliessend geregelt ist. Neben den rechtlichen Problemen wirft die
Forschung an embryonalen Stammzellen auch ethische Fragen auf, die einer
breiten öffentliche Diskussion bedürfen.

Die aktuellen wissenschaftlichen Entwicklungen der Stammzellenforschung und
die verschiedenen parlamentarischen Vorstösse zu diesem Thema zeigen, dass
eine gesetzliche Regelung rasch an die Hand zu nehmen ist. Nach Auffassung
des Bundesrates ist es deswegen angezeigt, die Forschung an menschlichen
Embryonen vorgängig zu regeln, d. h. dafür nicht bis zum Erlass des
Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen zu warten. Demgegenüber
spricht sich der Bundesrat gegen eine Motion (Walter Schmied 01.3531) aus,
die ein dringliches Bundesgesetz verlangt, dies insbesondere weil ein
solches Vorgehen zu wenig Zeit für die öffentliche Diskussion belässt.
Angesichts der Wichtigkeit der Frage soll die Stiftung Science et Cité aber
beauftragt werden, eine öffentliche Diskussion zu lancieren und in diesem
Rahmen die Anliegen der Bevölkerung aufzunehmen.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

Dr. Verena Schwander, Abteilung Recht, BAG; Tel.: 031 322 95 05

Dr. Gérard Escher, GWF, Tel.: 031 322 96 90